Dr. jur. Hugo Lanz
I.
Die Umwelt des Menschen hat sich in den letzten 120 Jahren enorm verändert.
Überall trifft man auf von Menschen erzeugte Strahlung und elektromagnetische Felder; Hunderttausende von neuen Stoffen wirken in Luft, Nahrung, Wasser, Textilien und Wohnraum etc. pp auf uns ein.
Dadurch entstanden zahlreiche neuer Krankheiten. Neue Krankheiten bringen es aber naturgemäß mit sich dass man ihre Ursachen zunähst nicht genau kennt und keine Therapiemethoden zu Hand hat, diese neuen Krankheiten zu heilen. Denn beides- also sowohl die Ursachenforschung (d.h. die Erforschung von Ätiologie und Pathogenese) als auch die Erarbeitung geeigneter Behandlungsmethoden-erfordert Zeit.
Immer wieder wird auch von den Verursachern versucht, die Zusammenhänge, die sowieso schon extrem schwierig aufzudecken sind, absichtlich zu verschleiern. Man behandelt also z. B. Nahrungsmittel nicht mehr nur mit einem einzigen Gift, sondern mit einer Giftmischung. Das hat für Verursacher zwei Vorteile:
a) Da ja in der Regel für jedes Gift ein gesonderter Grenzwert existiert, ist die Gefahr
dass diese Grenzwerte überschritten werden geringer.
b) Der Nachweis einer Schädigung wird noch schwieriger, denn man hat es ja nicht mehr
einer Ursache zu tun, sondern mit mehreren. Da auch Kombinationswirkungen
möglich sind, ist die Lage für den, der die Ursachen ergründen will, zunächst völlig
hoffnungslos.
Umwelterkrankte sind also in einer besonders üblen Situation:
a) Sie kennen in der Regel die Ätiologie ihres Leidens nicht, wissen also nicht genau, wie sich verhalten müssen, um die schädlichen Einwirkungen, die die Krankheit ausgelöst haben, zu vermeiden.
b) Es gibt noch keine Behandlungsmethode, von der man sicher weiß, dass sie hilft.
Das einzig Mögliche sind Heilversuche.
II.
1. Umwelterkrankte sind also bedauernswerte Geschöpfe, die ganz besonders einer medizinischen Hilfe bedürfen - möchte man meinen.
Ganz anders der 1. Senat der Bundessozialgerichts. Er kam um 1993 plötzlich zu der Meinung, solche Umwelterkrankte hätten überhaupt keinen Anspruch auf Behandlung.
Und das liest sich dann so:
„Eine Erweiterung der Leistungspflicht der Krankenkassen auf
Behandlungsmethoden, die sich erst im Stadium der Forschung
Oder Erprobung befinden und (noch) nicht dem allgemein anerkannten
Gesetz auch bei schweren und vorhersehbar tödlich verlaufenden
Krankheiten nichts zu tun.“1
D. h. ein Umwelterkrankter hat in der Regel überhaupt keinen Anspruch auf Behandlung.
Man muss sich das mal vorstellen:
Ein Massenmörder wird schon dann nicht ans Ausland ausgeliefert, wenn auch nur eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass er dort zum Tode verurteilt wird. Dagegen verurteilt das BSG Umwelterkrankte de facto zum Tode, in dem es ihnen – denen durch hohe Zwangsbeiträge zur Krankenkasse in der Regel die Mittel fehlen, sich aus eigener Tasche behandeln zu lassen – jede Behandlungsmethode verweigern will. D. h. bei Massenmördern genötigt der Rechtsprechung schon die geringste Wahrscheinlichkeit, ihn zu schützen. Umwelterkrankte werden dagegen nur geschützt, wenn absolute Sicherheit eines Heilerfolgs gegeben ist.
2.Diese lebensfeindliche Haltung ist das ureigenste Geschöpf des 1. Senats des Bundessozialgerichts. Der Bundesgerichtshof (BGH) und früher auch das Bundessozialgericht (BSG) haben bzw. hatten eine wesentlich patientenfreundlichere Haltung. So urteilte das Bundessozialgericht noch am 21.11.1991:2
„Diese Rechtsprechung des Senats, die für das Privatversicherungsrecht im Grundsatz auch vom BGH vertreten wird (vergl. VersR 1982, 285) und die in der Literatur weitgehende Zustimmung gefunden hat, widerspricht auch nicht dem allgemeinen Denkansatz. Es liegt kein Widerspruch darin, einerseits bestimmten Arzneimittels durch allgemeine Erfahrungssätze nicht gesichert ist und andererseits eine Wirksamkeit doch nicht für ausgeschlossen zu halten ist.“
III.
Am 22.11.2002 gab das Bundesverfassungsgericht dem Bundessozialgericht dann contra und erklärte:
„In der Verfassungsordnung des Bundesrepublik Deutschland haben Leben und körperliche Unversehrtheit hohen Rang. Aus Artikel 2 II 1 GG folgt allgemein die Pflicht staatlicher Organe, sich schützend und fördernd vor die darin genannten Rechtsgüter zu stellen.“ Behördliche und gerichtliche Verfahren müssen der im Grundrecht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit enthaltenen grundlegenden objektiven Wertentscheidungen gerecht werden.“3
Das Bundessozialgericht reagierte darauf aber nicht, weil es sich nur um eine vorläufige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts handelt.4Diese Haltung ist natürlich abwegig, denn auch aus solche vorläufigen Entscheidungen wird die Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes ersichtlich. Ganz offensichtlich will der 1. Senat des Bundessozialgerichts bei seiner grundgesetzwidrigen Rechtsprechung bleiben, soweit dies nur irgend möglich ist.
IV.
Am 06.12.2005 erließ dann das Bundesverfassungsgericht seine sogenannte Nikolaus-Entscheidung5; dort heißt es:
„Es bedarf daher einer besonderen Rechtfertigung vor Art.
2 I GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip, wenn
dem Versicherten Leistungen für die Behandlung einer Krank-
heit und insbesondere einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig
tödlichen Erkrankungen durch gesetzliche Bestimmungen oder durch deren fachgerichtliche Auslegung und Anwendung
vorenthalten werden.“
Das Bundesverfassungsgericht sagt also: man kann den Versicherten nicht einfach Leistungen vorenthalten, sondern dies geht nur, wenn es mit dem Recht auf Leben und Gesundheit und dem Sozialstaatsprinzip in Einklang zu bringen ist.
D. h. Umwelterkrankte haben unter Umständen auch Anspruch auf einen Heilversuch.
V.
1.Damit sind die Umwelterkrankten einer angemessenen Behandlung einen bedeutenden
Schritt näher gekommen.
Leider aber gibt es keinen Grund, sich nun bequem zurückzulehnen und zu denken,
jetzt haben wir es geschafft.
2.Viele Kassen und insbesondere der Medizinische Dienst sind Feinde der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und werden alles tun, damit die gesetzlich Versicherten ihre vom Grundgesetz gewährten Rechte auf Leben und Gesundheit nicht wahrnehmen können.6
VI.
1.Ich habe auch den Eindruck, dass der 1. Senat des Bundessozialgerichts den Schwerkranken erneut alle möglichen Hindernisse in den Weg legen will.
2.Viele Kassen wollen die Nikolaus-Entscheidung offenbar auf lebensbedrohliche Erkrankungen beschränken. Der 1. Senat des Bundessozialgerichts tendiert möglicherweise auch dazu, will aber vielleicht manche Erkrankungen wie z. B. Erblindung mit dazu nehmen.
3.Kingreen7zählt zum Geltungsbereich der Nikolaus-Entscheidung richtigerweise auch chronische Erkrankungen, ja geht sogar noch weiter:
„Doch die Idee einer aus Art. 2 I GG und dem Sozialstaatsprinzip (Art, 20 I GG) abgeleiteten Interdependenz zwischen Zwang und Leistungsversprechen hat ein über lebensbedrohliche/chronische Erkrankungen hinausreichendes Potential. Sie wirft insgesamt die Frage auf, ob der Staat dem Bürger die Freiheit zur Ausgestaltung seines Krankenversicherungsschutzes nehmen, ihm aber zugleich die Finanzierung von Leistungen in dem zwangsweise zugewiesenem System verweigern darf, wenn diese Leistungen – die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit ( § 12 SGB V) einbeziehend und die Eigenverantwortung der Versicherten ( § 2 I 1 SGB V) aktivierend – eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf haben.“
4.Erfreulich auch die Ausführungen des Sozialgerichts Frankfurt am Main8 in einem Beschluss vom 22.08. des letzten Jahres:
„Nach Überzeugung des erkennenden Sozialgerichtes sind die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus den oben aufgeführten Gründen auch auf schwere, nicht lebensbedrohliche Krankheiten eines Versicherten, zu übertragen, sofern diese den Versicherten in seiner Lebensführung nicht nur deutlich beeinträchtigen, sondern bei weiterem Fortschreiten des Krankheitsverlaufs zu ganz massiven körperlichen und/oder geistigen Funktionsverlusten führen werden.“
VII.
Einer der wesentlichen Punkte, die der Umwelterkrankte beachten muss, ist es, aufzuzeigen, dass die von ihm gewünschte Behandlungsmethode wenigstens eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf hat.
Zu den Nachweismöglichkeiten führt das Bundesverfassungsgericht in der Nikolaus-Entscheidung aus:
„Die im Streitfall vom Versicherten angerufenen Sozialgerichte haben in solchen Fällen, gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe zu prüfen, ob es für die vom Arzt nach gewissenhafter fachlicher Einschätzung vorgenommene oder von ihm beabsichtigte Behandlung ernsthafte Hinweise auf einen nicht ganz entfernt liegenden Erfolg der Heilung oder auch nur auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf im konkreten Einzelfall gibt. ..Solche Hinweise auf einen individuellen Wirkungszusammenhang können sich aus dem Gesundheitszustand des Versicherten im Vergleich mit dem Zustand anderer in gleicher Weise erkrankten, aber nicht mit der in Frage stehenden Methode behandelter Personen ergeben sowie auch mit dem solcher Personen, die bereits auf diese Weise behandelt wurden oder behandelt werden. Insbesondere bei einer länger andauernden Behandlung können derartige Erfahrungen Folgerungen für die Wirksamkeit der Behandlung erlauben. Weitere Bedeutung kommt der fachlichen Einschätzung der Wirksamkeit der Methode im konkreten Einzelfall durch die Ärzte des Erkrankten zu, die die Symptome seiner Krankheit behandeln.“
Abschließend kann man folgendes Resumee ziehen:
Das Positive:
Die Nikolaus-Entscheidung gibt dem Umwelterkrankten eine wichtige Waffe im Kampf gegen seine Krankenkasse.
Das Negative:
Der Umwelterkrankte ist häufig am Ende seiner Kraft. Aber so bleibt ihm meist nichts anderes übrig als mit letzter Kraft für eine möglicherweise heilende Behandlung zu kämpfen.
Auf dem Weg zu einem umweltmedizinischen Gesamtkonzept in Luxemburg
Seit Anfang der 80er Jahre wurden in Luxemburg immer stärker die Zusammenhänge zwischen Umwelterkrankungen, Naturzerstörung und Risiken für die menschliche Gesundheit thematisiert. Handelte es sich in der ersten Phase dabei vor allem um die Belastung von Luft, Böden und Nahrung durch Stahlindustrie, Müllverbrennung und Autoverkehr, so kommen in einer zweiten Phase, nach der Gründung der Selbsthilfegruppe „AKUT“ (Aktionsgruppe für Umwelttoxikologie) im Jahr 1991 andere, neue Belastungsfelder dazu: die Problematik der Wohn- und Innenraumbelastungen, der Gesundheitsrisiken durch Amalgam und Zahnmaterial, die Problematik „Elektrosmog“, sowie andere Probleme: Dioxinbelastungen, PCB´s, Pestizide usw.
Die Öffentlichkeitsarbeit von AKUT sowie der Druck der Umweltverbände führten in den 90er Jahren zu einigen, teilweisen Erfolgen. In bezug auf die Luft- und Bodenbelastung konnten z. B. bei Stahlindustrie und Müllverbrennung drastische Verbesserungen erzielt werden, wohingegen bei Pestizidbelastungen oder Abgasen aus dem Straßenverkehr die Lage nicht zum positiven gewendet werden konnte.
In Bezug auf die Wohn- und Innenraumbelastungen erfolgte 1994 ein entscheidender Schritt, indem vom Gesundheitsministerium eine „Umweltambulanz“ geschaffen wurde. Die in diesem Rahmen getätigten Wohnraumanalysen (350 – 400 Wohnungen) pro Jahr machten in den darauffolgenden Jahren das ganze Ausmaß gesundheitsbelastender Risiken der „Wohnchemikalien“ deutlich.
In den folgenden Jahren der Zusammenarbeit zwischen „Umweltambulanz“ und Staatslaboratorium kam es zu einer positiven Erweiterung der in Wohnung gemessenen chemischen und biologisachen Parametern (Schimmelpilze usw.), gleichzeitig wurde im Staatslaboratorium ab 1997 ein „Triple – Test“ zur Analyse der Quecksilber – Amalgam – Belastung entwickelt und bei bis heute über 2000 Patienten eingesetzt mit zum Teil beunruhigenden Resultaten. Erste positive, offizielle Schritte also, die es ermöglichen, mögliche ursächliche Belastungen bei einem Teil der Umweltkranken ausfindig zu machen. Was dabei allerdings als wichtigstes Glied in der Kette nicht gewährleistet war, war die therapeutische Hilfe für die Umweltpatienten, sei es ambulant oder stationär, einzige Anlaufstelle für Rat- und Hilfesuchende blieb bis in diese Tage hinein „AKUT“, eine Betroffenen – Gruppe, die sich von der Selbsthilfe- zur Beratungsorganisation weiterentwickelt hatte.
Aus diesem Grund hatte der Autor dieser Zeilen im März 2000 einen Antrag im luxemburgischen Parlament eingebracht und einstimmig durchgesetzt, der die Regierung aufforderte,
1. Den Stellenwert von Vorsorgeprinzip und Prävention zu stärken
2. eine umweltmedizinische Weiterbildung von luxenburgischen Ärzten in die Wege zu leiten
3. die Einrichtung einer stationären Winheit für umweltmedizinische Betreuung im neuen Spitalplan vorzusehen Gesundheitsminister und Regierung sagten sich bereit, die neue Herausforderung anzunehmen und schrittweise umzusetzen, wobei die Zwischenbilanz zur Zeit relativ positiv ist:
Zwar kaum oder wenig Fortschritte bei den Punkten „Vorsorgeprinzip“ und Prävention. Aber auf der anderen Seite Durchführung umweltmedizinischer Weiterbildungskurse unter Leitung von deutschen Umweltmedizinern (dbu, Igumed), der jetzt im Juni 2002 mit Erfolg abgeschlossen wird. Das Prinzip einer umweltmedizinischen stationären Einheit wurde im neuen Sozialplan verankert, die analytischen Möglichkeiten des Staatslaboratoriums wurden vergrößert.
Im Mai 2002 deponierte der Autor dieser Zeilen im Parlament ein Gesetzesprojekt zwecks Schaffung eines eigenständigen „Institutes für Umweltmedizin“ in Luxemburg, das zum Zweck hat, neben der ambulanten Umweltmedizin und in Zusammenarbeit in ihr alle Aspekte der Umweltmedizin: Umweltambulanz, baubiologische Beratung, Laboranalytik, stationäre Betreuung von schwer Umwelterkrankten (Stichwort MCS, CFS, Fibromyalgie, Umweltallergien usw.), Ernährungsberatung, Forschung usw. umfassend anzugehen. Vorgesehen für dioe stationäre Betreuung sind dabei neben einer „clean unit“ selbstverständlich auch baubiologisch verträgliche Materialien und?) AKUT Bauweisen.
Erste Reaktionen auf diese Vorschläge vonseiten des Gesundheitsministeriums sind positiv, die Arbeiten dürften schon relativ kurzfristig nach legislativer Entscheidung, in Angriff genommen werden können (2003) kann die Dinge für die Zukunft etwas positiver sehen.
Umweltgutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen
- Konsequenzen für die Politik
(Peter Gillo, stellvertretender Vorsitzender und umweltpolitische Sprecher der SPD- Landtagsfraktion)
In einem Sondergutachten „Umwelt und Gesundheit“ hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen bestimmte Einzelthemen der umweltbezogenen Gesundheitsstörungen aufge- griffen, bei denen er noch erheblichen Beratungsbedarf sieht, aber auch schon konkretes Handlungsschritte anmahnt.
Insbesondere hat der SRU untersucht:
Gesundheitsbeeinträchtigungen durch
Allergien
Ultraviolette Strahlung
Lärm
Hormonähnlich wirkende Stoffe
Freisetzung vieler auch kleiner Mengen an Chemikalien.
Der SRU ist der Auffassung, dass die Gesundheitsbeeinträchtigungen Allergien, ultraviolette Strahlung und Lärm eher unterschätzt werden, die durch hormonähnlich wirkende Stoffe und Ursachen des Krankheitsbildes der multiplen Chemikalienüberempfindlichkeit überschätzt werden. In folgenden werden einige Erkenntnisse und Empfehlungen des SRU und andere aktuelle Erkenntnisse verarbeitet:
1. Chemikalieneintrag
Unbestritten wurden in den letzten 100 Jahren infolge des wissenschaftlichen Fortschritts, der Industrialisierung und der Produktion von Konsumgütern einige hunderttausend neuartiger chemischer Substanzen geschaffen und über diverse Wege in die Umwelt getragen. Eine zunehmende Anzahl von Umweltmedizinern führt die wachsende Anzahl von Patienten mit Allergien, Kopfschmerzen, Ohrgeräuschen, Schwindel, Hörstörungen, chronischer Bronchitis, Asthma und rheumaähnlichen Autoimmunerkrankungen darauf zurück, dass Menschen zunehmend mit diesen Chemikalien konfrontiert werden und das Hormon-, Immun- und Nervensystem in Mitleidenschaft gezogen wird.
Beispiele für diese Hypothese
zunehmende Pollenallergien (verstärkt durch organische Substanzen und neuartige Eiweiße)
ansteigende Allergiesierungsrate bezüglich Latex
Konsequenzen und Lösungsvorschläge:
Deklarationspflicht für alle Produkte, bei deren Gebrauch flüchtige Chemikalien austreten (Klebstoffe, Desinfektionsmittel usw.)
verbindliche Grenzwerte für Chemikalienbelastungen in Innenräumen
bessere Behandlungsmöglichkeiten für Patienten mit umweltbedingten Erkrankungen
intensivere Erforschung des MCS- Syndroms (Multiple Chemical Sensitivity)
2. Ultraviolette Strahlung
Seit drei Jahrzehnten nehmen Hauttumore stetig zu. Bei den früher seltenen malignen Melanomen ergibt sich eine Zunahme der Erkrankungen von jährlich 6 – 7 %.
Als Grund für diese Entwicklung wird ganz eindeutig die übermäßige Sonnenexposition angesehen.
Ursache für die Zunahme von Hautkrebs ist die individuell beabsichtigte Exposition, Sonnenbaden, Solarien.
Besonders gefährdet sind Personen mit
Heller Haut,
rötlich blonden Haar,
vielen Pigmentmalen
Die Folgen dieser individuell beabsichtigten Exposition dürften in den nächsten Jahren infolge des anthropogen bedingten Ozonverlustes in der Stratosphäre deutlich verschärft werden.
Lösungsvorschläge und Konsequenzen:
a) zur Sonnenexposition:
zurückhaltende Sonnenexposition (Verzicht auf Sonnenbaden),
Meidung unnötiger UV- Quellen (Solarien),
textiler und baulicher Sonnenschutz,
Aufklärungskampagnen insbesondere zu den Folgen erhöhter Sonnenexposition für Kleinkinder,
strukturelle Maßnahmen (Schaffung von Schattenplätzen in Schulhöfen, im Zuschauerbereich von Sportplätzen, auf Spielplätzen und in Schwimmbädern),
jährliche Sicherheitsüberprüfung von Solargeräten
b) zum Schutz der Ozonschicht:
Hier liegen umfangreiche Änderungsvorschläge bspw. der Enquète- Kommission des Deutschen Bundestages „Schutz der Erdatmosphäre“ vor.
Vordringlich sind:
energische Schritte zur Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz
konsequenter Ausbau der Nutzung regenerativer Energien
technische Innovation in der Energieumwandlung in Industrie, Verkehr und Haushalten
Förderung der Alternativen zum Individualverkehr und Maßnahmen zur Verlagerung des Schwerlastverkehrs auf die Bahn.
3. ca. 20% der Bevölkerung der Europäischen Union sind tagsüber ständig verkehrsbedingten Lärmpegeln über 65 dB(A) ausgesetzt. Lärm ist Ursache Nr. 1 für Schwerhörigkeit. Lärm wirkt auch als Stressfaktor und kann als solcher Erkrankungen hervorrufen oder begünstigen, die durch Stress verursacht werden z.B. Herz- Kreislauf- Krankheiten.
Schlafstörungen zählen zu den besonders häufigen Lärmfolgen. Rund 20% der Bevölkerung geben an, wegen des Lärms nicht bei geöffneten Fenster schlafen zu Können. Auch nachts ist etwa 1/3 der Bevölkerung mit Mittlungspegeln von über 50 dB(A) konfrontiert.
Weitere Auswirkungen:
Lärmbedingte Leistungsstörungen (Ablenkung, Belästigung, Beeinträchtigung der Konzentrationsfähigkeit, erhöhte Ermüdung),
besonders lernsensible und schutzwürdige Gruppen sind:
Personen, die individuell hohe Lärmbelastungen nicht aushalten, Schwangere,
Kinder, alte Menschen insbesondere Hypertoniker und blutdrucklabile Patienten.
Lösungsvorschläge und Konsequenzen
deutliche Absengung der Lärmimmissionsbelastung, Zielgröße 55 dB(A),
weitere Untersuchungen zu gesundheitlichen Folgen dauerhafter Lärmbelastung
Reduzierung der Lärmquellen,
politische Initiativen (Lärmschutz, Geschwindigkeitsbeschränkung,
partielle LKW- Verbote Verkehrsberuhigungsmaßnahmen,
bei Flughäfen Lärmkontingente, Nachtflugbeschränkungen.
gepostet von Andreas Kreutzer am 25.01.2007
Jean Huss
Abgeordneter im Luxemburger Parlament
Curriculum vitae
Geboren: 1947
Wohnhaft in: Esch/Alzette/Luxemburg
Ausbildung: Pädagogik, Romanistik, Germanistik
Anschließende: Lehre in „Lyceetechnique“
1983: Gründer der grünen Partei in Luxemburg
1984: 1. Abgeordneter der Grünen in Luxemburg
seither bis heute wieder gewählt
1984-1994: Im Umweltausschuss, ab 1994 im Gesundheitsausschuss, Ethikausschuss, Petitionsausschuss und zuständig für internationale und europäische Politik. Ab Mitte der 80er Jahre erkrankt, Schwermetall belastet (Quecksilber, Zinn), Genesung erst Anfang der 90er Jahre nach Amalgamentfernung und zwei- bis dreijähriger Ausleitungsbehandlung.
1991: Folgte zusammen mit anderen Betroffenen die Gründung der Selbsthilfe- und Beratungsgruppe AKUT (Aktionsgruppe für Umwelterkrankte mit den Belastungsschwerpunkten: Amalgam und Zahnmaterialien, Wohngifte, giftfreie Schulen, Elektrosmog, gesunde Ernährung).
1997: Organisation des Kongresses: Umwelt und Gesundheit, im europäischen Parlament in Brüssel. Herausgabe des Buches: La santé pollnée – Editions Frison - Roche
1999: Organisation des Kongresses: Amalgames detaires et métouse lourds, im Europaparlament in Luxemburg.
2000: Einstimmig angenommener parlamentarischer Beschluss des Antrags zur Förderung der Umweltmedizin in Luxemburg (Prävention, Weiterbildung von Ärzten, Bau einer umweltmedizinischen Klinik)
Organisation zahlreicher öffentlicher Konferenzen mit Toxikologen, Umweltmedizinern etc.
„Der Umgang mit der Amalgam-Frage in Luxemburg“
Seit über 10 Jahren wird auch in Luxemburg über den Gebrauch des Quecksilberamalgams diskutiert und gestritten. Amalgam bleibt weiterhin erlaubt, mit einigen Einschränkungen, wird aber tendenziell von weniger Zahnärzten eingesetzt.
Die Selbsthilfe- und Beratungsgruppe „AKUT“ informiert seit Jahren schon regelmäßig über gesundheitliche Risiken der Amalgamfüllungen und hat immerhin erreicht, dass das Luxemburgische Gesundheitsministerium ab 1997 ein groß angelegtes Analyseprogramm in Auftrag gab.
Seit diesem Datum können Patienten, auf Anfrage ihres Arztes hin, sich einem so genannten „Amalgam – Triple – Test“ im nationalen Staatslaboratorium unterziehen, um eine eventuell stärkere Amalgambelastung festzustellen. Auch andere Analysen immunologischer Natur (Melisa, Zytokine) werden in diesem Zusammenhang seit kurzem angeboten.
Die bisherigen Resultate zeigen deutliche Hinweise auf teilweise starke Belastungen bzw. immunologische „Sensibilisierungen“, die sich zum Teil aber auch auf andere Metalle beziehen. Die seit kurzem in Luxemburg „weitergebildeten“ Umweltmediziner behandeln unter anderem auch Amalgamkranke!
Aufgrund seiner über 10 - jährigen Erfahrungen in der Amalgam – Beratung und aufgrund der Forschungsergebnisse zu Amalgam und Quecksilber fordert AKUT – Luxemburg eindringlich einen schnellen Ausstieg aus dem Amalgam!
gepostet von Andreas Kreutzer am 25.01.2007
Dr. rer. nat. Ulrich Warnke
Universität des Saarlandes,
FR 13,4 66041 Saarbrücken
Curriculum vitae
Ausbildung in: Biologie, Physik, Geographie, Pädagogik
1971: Staatsexamen
1973: Promotion zum Dr. rer. nat.
seit 1978: "Lehrer für besondere Aufgaben" an der Universität des Saarlandes
Bezeichnung: Akademischer Oberrat,
Dozententätigkeit (Universitäts-Lehraufträge) in: Biomedizin,
Biophysik
Umweltmedizin,
Physiologischer Psychologie und Psychosomatik,
Präventiv-Biologie
Bionik
seit 1969: Forschungen auf dem Gebiet "Wirkungen elektromagnetischer
Schwingungen und Felder, einschließlich Licht, auf Organismen"
seit 1989: Leiter der Arbeitsgruppe Technische Biomedizin
- Konstruktion diverser Therapie- und Diagnosegeräte, alle nicht-invasiv.
Die Arbeitsgruppe hat sich die Aufgabe gestellt, die Quanten- und Stringphysik auf die Phänomene des Lebens (insbesondere der Physiologie, Biologie, Psychologie und Medizin) anzuwenden. Dabei ergibt sich eine völlig neue Sichtweise des Organismus mit überraschend neuen Ansätzen für Noxen, Therapien und Prophylaxen.
Vorsitzender des Instituts Physiologieforum, Diagnose- und Messtechnik e.V., sowie Gründungs-Mitglied der Gesellschaft für Technische Biologie und Bionik e.V., beide an der Universität des Saarlandes.Gefährdung durch elektromagnetische Felder?
Der aktuelle Stand der Diskussion
Wir alle befinden uns permanent innerhalb von elektrischen-, magnetischen- und elektromagnetischen Feldern; dies sowohl unter freiem Himmel als auch in jedem umbauten Raum.
Die Felder ermöglichen, dass wir fast an jeder Stelle über Rundfunk- und Fernsehempfang oder Handy, Radar und Satelliten kommunizieren können und neuerdings sogar mit Hilfe von „Leitstrahlen“ im Straßenverkehr navigieren können.
Neben diesen hochfrequenten Feldern sind wir gleichzeitig permanent von niederfrequenten Kraftfeldern umgeben, ausgehend z.B. von Hochspannungsleitungen, Bahnstrom oder Haushaltsgeräten und Leitungen. Alle Felder überlagern sich.
An einigen Stellen addieren sie sich, an anderen löschen sie sich aus. Wir haben keinen physiologisch adäquaten Sinn, der uns die Anwesenheit der Felder ins Bewusstsein bringen könnte, so dass wir auch nicht wissen können, wann die Felder stark sind und wann schwach.
Die entscheidenden Fragen sind: Beeinflussen diese Felder unsere Gesundheit und wenn ja, ab welchen Stärken und Dosen? Wie sehen die Grenzwerte aus? Wie groß ist unser Risiko? Sind die Berichte über gesundheitliche Schädigungen ursächlich mit der Strahlung verknüpft? Wie verhält sich die Politik?
Vorrangig zwei Methoden stehen zur Verfügung, um Antworten auf die Fragen zu erhalten. Über Material aus epidemiologischen Metastudien werden Tendenzen zur Belastung vergleichbarer Bevölkerungskollektive formuliert.
Standardisierte Versuche an Menschen und anderen Organismen, sowie Laborversuche in vivo und in vitro zeigen bestimmte Wirkungsmechanismen auf.
Erst wenn beide Methoden eine Einheit in ihrer Ergebnis-Interpretation ergeben, wenn also der Wirkungsmechanismus die Ergebnisse der epidemiologischen Untersuchungen unterstützt, kann man von echten Wirkungen sprechen.
Um diese Fragen zu beantworten, wird weltweit ein großer Forschungsaufwand betrieben. Es mehren sich die Hinweise dafür, dass prophylaktische Maßnahmen gerechtfertigt sind. Wo stehen wir heute?
gepostet von Andreas Kreutzer am 25.01.2007
Dr. phys. Werner Ehl
St. Wendel
Curriculum vitae
Name/Geburtsdatum: Dr.-Ing. Dipl.-Phys. Werner Ehl
geb. am 3. 4. 1954
Bildungsgang: Volksschule in Ensdorf (1961 - 1965)
Mittlere Reife 1970
Abitur 1973
Wehrdienst 1973 - 1975
10/75 - 2/83 Physikstudium
Schimmel in der Wohnung?
Ursache und Abhilfemaßnahme gegen diese Gesundheitsgefahr
Während der nasskalten Jahreszeit blüht in vielen Wohnungen an Wänden oder auch in Möbeln wieder der Schimmel auf und sorgt vielfach für Streit zwischen Mietern und Vermietern über die möglichen Ursachen.
Da Schimmel gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen kann, ist eine sachgerechte Bekämpfung dringend geboten.
Besonders heimtückisch sind Schimmelnester in Zwischenwänden, hinter Wand- und Deckenverkleidungen und hinter oder auch in Möbeln, weil sie oft lange Zeit unerkannt bleiben.
Ursache des Schimmelbefalls ist in jedem Fall Feuchtigkeit.
Um den Schimmel erfolgreich zu bekämpfen, muss also zuerst geklärt werden, woher die Feuchtigkeit kommt. Ist die Feuchtigkeitsherkunft erkannt, können gezielte Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden. Dadurch wird die Wand trocken, und dem Schimmel wird die Lebensgrundlage entzogen.
Die Feuchtigkeit kann auf verschiedenen Wegen in die Wand gelangen: man spricht von eindringender oder auch von aufsteigender Feuchtigkeit und von Kondensfeuchtigkeit. Letztgenannte kann durch falsches Heizen und Lüften einerseits oder andererseits durch Mängel in der Bausubstanz entstehen, die zu Wärmebrücken führen, durch die zudem noch viel Heizenergie verloren geht.
gepostet von Andreas Kreutzer am 25.01.2007
Dr. Gerhard Führer
peridomus Institut, Mausbergstr.
97267 Himmelstadt
Curriculum vitae
Studium der Biologie und der Chemie an der Universität in Würzburg mit Abschluss der 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt am Gymnasium. Forschungstätigkeit an der Universität Würzburg und am GSF-Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit in München, Beginn 1984: Auswirkung von niedrigen, umweltrelevanten Schadstoffkonzentrationen auf Waldbäume.
Thema der Dissertation: Photosyntheseverhalten, Transpiration und Spaltöffnungsregulation von Fichten (Picea abies) unter experimenteller Schadstoffbelastung in Expositionskammern.
Weiterbildung zum Baubiologen (IBN) mit praktischer Tätigkeit im Bereich Baubiologie und Bauökologie u. a. im Rahmen des eigenen Hausbaues. Gründung des Instituts peridomus 1994, Arbeitsschwerpunkt: Nachweis, Beseitigung und Vermeiden von Schadfaktoren in Innenräumen. Auftraggeber sind Privathaushalte, öffentliche Institutionen und Unternehmen der Privatwirtschaft bei Verdacht auf gebäudebedingte Erkrankungen, zur Verminderung der Ausfallzeiten von Mitarbeitern an Büroarbeitsplätzen, vor Hauskauf oder Hausbau zur Vermeidung finanzieller und gesundheitlicher Risiken oder zur Bestandsaufnahme und Kostensicherheit vor Renovierungsbeginn.
Seit 2001: Vor der IHK Würzburg-Schweinfurts öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schadstoffe in Innenräumen, Mitglied im Landesverband der Sachverständigen (LVS Bayern e.V.). Weitere Aktivitäten: Verschiedenste nationale und internationale Publikationen zur Schadstoffproblematik. Verleihung des Stuttgarter Preises 1993 vom Klett-Verlag für die allgemein verständliche Darstellung komplexer naturwissenschaftlicher Sachverhalte.
Initiator und Mitorganisator des nationalen Fachkongresses „Mensch & umweht“ 1998, 1999 und 2002. Mitglied im Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Umwelt- und Humantoxikologie (DGUHT e.V.), Sprecher des bundesweiten Arbeitskreises „Gesundes Wohnen“. Aktuelles Forschungsprojekt Raumluftqualität in baubiologischen Musterwohnungen.Macht uns unsere Wohnung krank?
Die Luftqualität von Innenräumen hat sich aufgrund moderner Baustoffe und Bauweisen verändert. Zusammenhänge zwischen Bauprodukten und gebäudebedingten Erkrankungen hat eine Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags bestätigt.
Im Vergleich zu früher wird heute zur Energieeinsparung dichter gebaut mit der Folge von geringeren Luftwechselraten. Gleichzeitig werden in Innenräumen vermehrt chemische Verbindungen eingebracht, die es in dieser Qualität und Menge noch nicht gegeben hat. Beispiele hierfür sind Formaldehyd und Phenol aus Spanplatten, Lösemittel in Bodenklebern und Wandfarben, Pestizide in Teppichen und Ledersofas, … Heute interessiert deshalb nur noch, welche Schadstoffe in welcher Konzentration und in welcher Kombination vertreten sind.
Durch das chronische und langzeitige Einwirken von chemischen Verbindungen können gesundheitliche Beeinträchtigungen mit völlig neuen Beschwerdebildern entstehen. Die ärztlichen Therapien schlagen dann fehl, da nur Symptome behandelt, nicht aber die Ursache für die Befindlichkeitsstörungen erkannt und beseitigt werden.
In der Regel fühlt sich aber weder der Arzt noch der Architekt oder Handwerker zuständig für die Schaffung schadstoffarmer Raumluft. Kurzum: Es fehlt die Einsicht und der wirtschaftliche Anreiz, an den Innenraumverhältnissen etwas Grundlegendes zu verändern, beispielsweise auf Materialien mit unbekannter Stoffzusammensetzung zu verzichten.
Im Vortrag soll einerseits das Problem von Schadstoffen in Innenräumen aufgezeigt werden. Andererseits werden Anregungen und konkrete Hilfestellungen zur Verbesserung der Innenraumqualität gegeben. Im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge gilt es, den Eintrag von chemischen Verbindungen in Innenräume auf ein Mindestmaß zu beschränken (Vermeidungsprinzip).
gepostet von Andreas Kreutzer am 25.01.2007
Dr. med. Wolf Albrecht Dobinsky
Facharzt für Allgemeinmedizin, Arbeitsmedizin
Luciusstraße – Frankfurt-Höchst
Curriculum vitae
Praxis der Umweltmedizin
Die Umweltmedizin ist ein besonders schweres Fach, weil jeder Mensch unterschiedlich reagiert. So muss der Umweltmediziner Stoffe in der gleichen Konzentration verurteilen, die der Bade- und Kurarzt lobt, z.B. die ozonreiche Luft in den Wäldern um einen Kurort. Beide Ärzte haben Recht, weil sie ihre Aussagen aufgrund von Beobachtungen am Patienten machen. Was dem einen nützt, schadet dem anderen.
In der Homöopathie werden meist Substanzen in niedriger Dosierung eingesetzt, die in hoher Dosis den Krankheitserscheinungen ähnliche Symptome hervorrufen (z.B. Thallium in niedrigster Dosis zur Behandlung der Alopezie = Haarausfall). Dieses sogenannte Ähnlichkeitsprinzip (Similia similibus curentur) widerspricht der Umweltmedizin, die bereits in geringsten Konzentrationen den Auslöser einer Krankheit beobachtet.
In der Arbeitsmedizin wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) jährlich eine Liste herausgegeben, die die Grenzwerte für viele Stoffe festgelegt (sogenannte MAK-Werte und TRK-Werte). Manche Werte wurden nicht streng nach naturwissenschaftlichem Verständnis bestimmt, sondern als Kompromiss der verschiedenen Interessengruppen ausgehandelt.
Der Umweltmediziner hält diese Werte für viel zu hoch, weil er nicht nur Berufstätige, sondern auch Kinder, Schwangere und chronisch kranke Menschen behandelt, die dieser Umwelt nicht nur 8 Stunden wie in der Arbeitswelt, sondern 24 Stunden am Tag ausgesetzt sind. Das weitere Problem in der Umweltmedizin sind die enormen Kosten einer Messung.
In der Arbeitswelt weiß man meist, welcher Stoff gemessen werden soll, in der Umweltmedizin jedoch selten, weil ein großes Spektrum von Stoffen in Frage kommt. Wenn man nun Messwerte erhalten hat, dann kommt die schwierigste Aufgabe, nämlich die Interpretation der Werte. Diese Interpretation ist deshalb so schwierig, weil jeder Mensch anders reagiert und somit keine Normalwerte bestimmt werden können.
In der Physik wird manchmal der Spruch gebraucht: „wer viel misst, misst Mist“. Auch in der Umweltmedizin hat dieser Spruch Bedeutung wegen der schwierigen Aufgabe der Interpretation. Was kann man nun tun.
Der Patient sitzt mit seinem Leiden vor dem Umweltmediziner, meist hat er schon vorher eine Odyssee bei den verschiedensten Ärzten hinter sich.
Universitäten können Gott und die Welt in Bewegung setzen, als kleiner praktischer Umweltmediziner habe ich diese Möglichkeiten nicht. Kriminalistisch, das heißt sehr zeitaufwendig, muss ich versuchen, das Problem zu lösen. Streng wissenschaftlich vorzugehen wird zu teuer, pragmatische Lösungen sind gefragt.
Der Patient will sein Leiden verlieren, die wissenschaftliche Begründung ist zweitrangig. Wenn ein Auslöser vermutet wird, ist es am einfachsten, diesen Auslöser zu eliminieren und abzuwarten, was dann passiert. Hat das Leiden des Patienten aufgehört, kann ich mich damit zufrieden geben. Ist dies nicht der Fall, muss weitergesucht werden. Beispiele aus der Praxis will ich geben.
gepostet von Andreas Kreutzer am 25.01.2007
Dr. John G. Ionescu
Prof. an der Univ. Washington D.C., USA
Wissenschaftlicher Leiter der Spezialklinik Neukirchen
Curriculum vitae
Jahrgang 1952, hat sein Immunologie- und Biochemie-Studium 1976 an der Universität Bukarest abgeschlossen. Nach einer Weiterbildung in Kanada wanderte Dr. Ionescu 1980 nach Deutschland aus. Promotion 1983 im Fachbereich Biochemie an der Universität Saarbrücken, danach bis Ende 1985 Forschungsleiter einer deutschen Hautklinik bei Aschaffenburg. 1986 gründete er die Spezialklinik zur Behandlung allergischer und degenerativer Erkrankungen in 93453 Neukirchen b.Hl.Blut, deren wissenschaftlicher Leiter er ist. Hauptindikationen der Klinik sind die schwierigsten Neurodermitis- und Psoriasisformen, allergisches Asthma, Akne, Kollagenosen, Hyperaktivität bei Kindern sowie Umwelterkrankungen durch Schadstoffe wie Pestizide, Holzschutzmittel, Schwermetalle, Zusatzstoffe aus der Nahrung u.a. Nach einer kurzen Anlaufzeit wurde das cortison- und bestrahlungsfreie Therapiekonzept der Klinik von Ärzten, Patientenorganisationen und allen Krankenkassen Deutschlands anerkannt. Dr. Ionescu ist Mitglied der Europäischen Akademie für Allergologie und klinischer Immunologie, Mitglied der Amerikanischen Akademie für Umweltmedizin und der Englischen Gesellschaft für Allergologie, Umwelt- und Ernährungsmedizin. Aufgrund seiner wissenschaftlichen Tätigkeit und mehr als 130 Veröffentlichungen in deutschen und internationalen Fachzeitschriften wurde er 1998 zum Professor für klinische Biochemie an der Capital Universität in Washington D.C. (USA) nominiert.
Umwelterkrankungen und Allergien - Kausalität und neue Behandlungswege
Man schätzt, dass zurzeit über 7 Mio. chemische Verbindungen existieren und dass jedes Jahr mehr als 250.000 neue Stoffe dazukommen. Über 50.000 davon befinden sich im täglichen Gebrauch. Sie bewirken die Luftbelastung durch Pkw- und Reizabgase von Industriewerken, Heiz- und Brennanlagen, durch Ozonüberschuss, industriellen Staub oder Tabakrauch.
Sie bewirken auch die Boden- und Wasserbelastung mit Pestiziden, Düngemitteln, Insektiziden, Schwermetallen sowie chemischen und radioaktiven Rückständen aller Art. Im Haushalt oder am Arbeitsplatz bleibt man von der negativen Wirkung verschiedener Schadstoffe wie Asbest, Formaldehyd, Holzschutzmittel, Klebstoffe, Lösungsmittel aller Art, Öle und Benzine, Harze, Detergentien, Spülmittel und Schwermetalle ebenfalls nicht verschont.
Außerdem wird man durch die tägliche Aufnahme halbfertiger Nahrung mit einer ganzen Reihe von Zusatzstoffen konfrontiert. Hierzu gehören die mit „E“ gekennzeichneten Konservierungsstoffe, Farbstoffe, Bindemittel, Geliermittel, Emulgatoren und Geschmacksverstärker, die unserer Nahrung die lange Haltbarkeit, das appetitliche Aussehen und den gewünschten Geschmack „schenken“.
Auch Wirk- und Hilfsstoffe aus Kosmetika, Drogen und Pharmaka sind neben den Farbstoffen und synthetischen Fasern der Textilindustrie mitverantwortlich für verschiedene Intoleranzreaktionen. Hautkranke, allergische und umweltsensitive Patienten reagieren häufig empfindlich auf die negative Wirkung elektromagnetischer Felder verschiedenster Elektrogeräte - von Bildschirmcomputer und Fernsehern bis hin zu Stereoanlagen, Antennen und Hochspannungsleitungen - sowie radioaktiver Strahlung von Rückständen aus der Umwelt bzw. medizinischen Bestrahlungsgeräten.
Wenn man zu all diesen Faktoren auch den Einfluss des täglichen psychosozialen Stresses addiert, dann ergibt sich ein erstes Bild der erheblichen körperlichen Belastung durch diese sog. exogenen Umweltnoxen.
Zusätzlich belastet werden kann die Funktion verschiedener Organsysteme aber auch durch die Anwesenheit chronischer Infekte, hervorgerufen durch Bakterien und Hefepilze, die die Haut sowie die Schleimhäute des Respirations- und vor allem des Magen-Darm-Traktes besiedeln. Ihre Stoffwechsel- und Abbauprodukte bilden zusammen mit der Freisetzung toxischer Rückstände aus Pessaren, Amalgamfüllungen, Kronen und Zahnbrücken oder Stoffen aus verschiedenen Implantaten (Kunststoffe, Silikon, Acrylate, Dental-Zement) eine zweite Gruppe, die sog. endogenen Belastungsfaktoren, die ebenfalls zu einer zunehmenden toxischen Gesamtbelastung beitragen.
Die individuelle Gesamtbelastung durch diese exogenen und endogenen Belastungen zeigt sich in Tierexperimenten und bei Menschen primär durch immunschädigende, sensibilisierende und das Nervensystem störende Wirkungen, wie bei den meisten CFS-, MCS- und Fibromyalgiepatienten festzustellen ist.
Der Kontakt mit den Fremdstoffen und Chemikalien findet bereits im Mutterleib statt durch deren Transport über die Plazenta an den Fetus. Nach der Geburt dringen die Fremdstoffe über die Atemluft, Nahrungsmittel und Trinkwasser sowie über die Haut in den Körper ein und können sehr unterschiedliche Effekte verursachen:
Durch Haut und Schleimhäute greifen die meisten Gifte die Stoffwechselvorgänge und Zellstrukturen des Immunsystems und / oder des Zentralnervensystems an.
Als direkte Folge werden immunotoxische bzw. immun-sensibilisierende Effekte registriert, die in der Regel verbunden sind mit einer erhöhten Infektanfälligkeit der Haut, Schleimhäute und des Darmes. Als 3. Faktor zum Ausbruch einer Allergie dient häufig Babynahrung mit allergenreichen Fremdproteinen (Kuhmilch, Sojamilch) und einem Überschuss an Kohlenhydraten. Ein Teil der Schadstoffe wird auch im Fettgewebe, Bindegewebe, Knochen und Nervensystem gespeichert und gelegentlich mit negativen Auswirkungen für den Betroffenen wieder mobilisiert.
Die neurotoxischen Wirkungen der Umweltschadstoffe sind vielfältig und können sich in Form von Kopfschmerzen über Schwindel, Konzentrationsschwierigkeiten, Zittern, Antriebslosigkeit, Schlaf- und Herzrhythmusstörungen bis hin zu Lähmungen und depressiven Zuständen manifestieren.
Von den Auswirkungen negativer Umwelteinflüsse scheinen Allergiker wie Neurodermitiker und Asthmatiker besonders betroffen. Die eigenen Erfahrungen bei der Behandlung von über 18000 Neurodermitis- und Asthmapatienten zeigen, dass immer stärker pseudoallergische Reaktionen durch toxisch-irritative Umweltfaktoren als Ursache für die komplexen Erscheinungsformen dieser Erkrankungen in den Vordergrund treten. In der Regel sind viele Symptome von Atopikern und umweltsensitiven Patienten eine Folge von exogenen Schadstoffeinflüssen und endogenen Belastungen.
Aktuelle Ergebnisse aus unserer Klinik zeigen eine deutliche / messbare Belastung der meisten Atopiker mit Schadstoffen wie PCP, PCBs, DDT, HCB sowie mit Quecksilber, Zinn und Kupfer aus den Amalgamfüllungen. Eigene Untersuchungen bei Allergikern zeigen eine erhebliche Quecksilberfreisetzung, die mit der Zahl der Füllungen zunimmt.
Dieses Phänomen ist nicht nur für Patienten, sondern auch für Schwangere und Mütter von Bedeutung, denn nach neueren Erkenntnissen führt die Quecksilberfreisetzung sowohl zu einer transplazentaren Belastung der Feten als auch der Säuglinge durch Muttermilch. Die Mobilisierung aus den Füllungen ist besonders groß bei Verzehr von heißen Getränken (Kaffee, Tee), Fruchtsäften, frischem Obst oder bei Kauen von Kaugummi. Außerdem wird die allergotoxische Wirkung des Quecksilbers häufig durch die synergistische Wirkung anderer Umweltschadstoffe (Pestizide, Dioxine, Furane u.a.) potenziert.
Zwei Tatsachen stehen nach unserer Erfahrung mit chronisch Hautkranken fest: Erstens, Bohrarbeiten in den Amalgamfüllungen bei Neurodermitikern und Asthmatikern ohne entsprechende Schutzmaßnahmen führen in der Regel zu einer rapiden Verschlechterung der Symptome. Zweitens, therapieresistente, immer wiederkehrende Problemstellen im Bereich der Kopf-, Hals- und Gesichtshaut sowie chronische Heuschnupfen- und Rachensymptome bleiben nach Entfernung der Amalgamfüllungen gefolgt von entsprechenden Ausleitungsmaßnahmen dauerhaft aus.
Von besonderem Interesse ist bei chronisch Hautkranken auch das Auftreten allergischer und pseudoallergischer Reaktionen gegen Nahrungsmittel und Zusatzstoffe. Außerdem stellt die erhebliche Störung der Darmflora dieser Patienten, die auch als Ursache für die erhöhte Darmdurchlässigkeit bei Atopikern gilt, einen weiteren wichtigen Unterhaltungsfaktor chronischer Hauterkrankungen dar. Dies zeichnet sich in der Regel bei Atopikern durch eine massive Vermehrung fakultativ pathogener Bakterien und Pilze und einer Verminderung der gesunden milchsäureproduzierenden Bakterien ab. Bei der Behandlung bzw. der Vorbeugung von allergischem Asthma und Neurodermitis ist es daher von entscheidender Bedeutung, so viele endogene wie exogene Belastungen als möglich zu meiden. Wichtige Präventivmaßnahmen sollten schon während einer Schwangerschaft berücksichtigt werden, in Form der Vermeidung starker Allergene in der Nahrung, von Alkohol, Nikotin und exogenen Schadstoffen. Dies kann zu einer Senkung des Atopierisikos des Neugeborenen führen. Auch die Sanierung endogener Belastungsfaktoren wie Infekte aller Art, der Haut, der Schleimhäute, der Geburtswege und des Darmes können das Allergierisiko für das Baby mindern.
In der Therapie von Neurodermitis, Asthma und allergischer Rhinitis hat sich gezeigt, dass eine allergenarme Diät, die im Rotationssystem angeboten wird, zusammen mit der Sanierung mikrobieller Herde, schadstoffausleitenden, antioxidativen, immunmodulierenden und psychologischen Betreuungsmaßnahmen einen wichtigen Beitrag zu einer langfristigen und mitunter auch dauerhaften Beschwerdefreiheit leisten kann. Diese Maßnahmen werden durch entsprechende Sanierungsverfahren zu Hause oder am Arbeitsplatz (gezielte Entfernung von Holzschutzmitteln, Imprägnierungs- und Farbstoffen für Teppichböden und Textilien, Klebstoffen, Lösungsmitteln, Pestiziden und Zusatzstoffen aus der Nahrung, Staub, Milben und Schimmelpilzen aus Klimaanlagen, Elektrosmog durch Haushaltsgeräte) untermauert.
Literatur:
1. Ionescu G., Radovici D., Negoescu A.: Zirkulierende Immunkomplexe, spezifisches IgE gegen Nahrungsmittel- und Inhalationsallergene, Serumhistaminspiegel und Darmper-meabilitätsstörungen bei Neurodermitikern vor und nach Testmahlzeiten. Immun. Infekt. 13, 147-155, 1985.
2. Ionescu G., Kiehl R.: Erhöhte Plasma-Noradrenalin-Werte bei schwerem atopischem Ekzem. H+G Zeitschrift für Hautkrankheiten 64 (11), 1036-1037, 1989.
3. Kiehl R., Ionescu G.: Histamin-Abbauende Enzyme bei Atopischem Ekzem. H+G Zeitschrift für Hautkrankheiten 64 (12), 1121-1123, 1989.
4. Ionescu G., Kiehl R., Ona L., Schuler R.: Abnormal fecal microflora and malabsorption phenomena in atopic eczema patients. J. Adv. Med. (USA) 3 (2), 71-91, 1990.
5. Ionescu G., Kiehl R.: Biogene Amine und Histamin-Abbauende Enzyme bei Psoriasis und atopischem Ekzem. H+G Zeitschrift für Hautkrankheiten 66, 405-407, 1991.
6. Ionescu G., Kiehl R., Ona M.: Immunbiologische Relevanz der Nahrung in der Pathogenese der Neurodermitis. In: Neurodermitis und Vollwerternährung, S. 60-74, Haug-Verlag, Heidelberg, 1991.
7. Ionescu G.: Allergotoxische Einflüsse von Umweltschadstoffen bei Allergiekranken. Forsch. Komplementärmed. 2, 109-115, 1995.
8. Ionescu G.: Schwermetallbelastung bei atopischer Dermatitis und Psoriasis - Diagnose und Therapie. Biol. Medizin 2, 65-68, 1996.
9. Ionescu G.: Zahnlegierungen. Elektrochemische und biologische Materialprüfung. Forsch Kompl Med 3, 72-77, 1996.
10. Adachi A. et al: Potential efficacy of low metal diets and dental metal elimination in the management of atopic dermatitis: an open clinic study. J Dermatol 24, 12-19, 1997.
11. Ionescu G.: Approche de la medecine environnementale en matiere de maladies chroniques de la peau. La santé empoisonnée. Herausgeber: J. Huss, P. Lannoye, Editions Frison-Roche, Paris, S. 157-172, 1998.
12. Drasch G. et al: Mercury burden of human fetal and infant tissues. Eur J Pediatr, 153, 607-610, 1994.
13. Ionescu G., Merk M., Bradford R.: Simple chemiluminescence assays for free radicals in venous blood and serum samples. Results in atopic, psoriasis, MCS and cancer patients. Res. Compl. Med., 6, 294-300, 1999.
Referenzadresse:
Spezialklinik Neukirchen, 93453 Neukirchen
Tel. 09947 / 280, Fax: 09947 / 28109 - e-mail: info@allergieklinik.de
gepostet von Andreas Kreutzer am 25.01.2007
Professor Dr.med. Thomas Eikmann
Leiter des Institutes für Hygiene und Umweltmedizin
der Justus-Liebig-Universität Giessen
Curriculum vitae
22.02.1949 geboren in Gifhorn/Niedersachsen
21.05.1969 Mathematisch-naturwissenschaftliches Abitur am Gymnasium für Jungen Holzminden/Niedersachsen
September 1969 Beginn des Studiums der Biologie an der Technischen Universität Hannover
28.03.1972 Diplom-Biologen-Vorprüfung an der Technischen Universität Hannover
September 1972 Beginn des Studiums der Humanmedizin an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Frankfurt am Main
März 1974 Studienplatzwechsel an die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
29.11.1977 Approbation als Arzt
1978 - 1990 Assistenzarzt bzw. Oberarzt an der Abteilung Hygiene und Arbeitsmediziner RWTH Aachen
04.07.1979 Promotion zum Dr. med.
01.10.1980 Ernennung zum Oberarzt
07.10.1986 Anerkennung als Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin
01.12.1986 Habilitation für das Fach Hygiene
1987 - 1993 Leiter des Zentralbereichs für Krankenhaushygiene am Klinikum Aachen
1990 – 1993 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Hygiene-Institut des
Ruhrgebiets, Gelsenkirchen
27.02.1992 Ernennung zum außerplanmäßigen Professor
1993 - 1994 Wissenschaftlicher Angestellter bei GUK - Gesellschaft für Umwelttoxikologie und Krankenhaushygiene mbH, Aachen
17.05.1993 primo loco auf der Liste für die Neubesetzung der C 4-Professur für Hygiene an der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock
02.08.1993 primo loco auf der Liste für die Neubesetzung der C 4-Professur für Allgemeine Hygiene und Umwelthygiene an der Medizinischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen
30.09.1993 Erteilung eines Rufes auf die C 4-Professur für Hygiene an der Medizinischen Fakultät der Justus-Liebig-Universität Giessen
10.11.1993 Erteilung eines Rufes auf die C 4-Professur für Hygiene an der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle
01.03.1994 Übernahme des Lehrstuhls für Hygiene und Direktor des Instituts für Hygiene und Umweltmedizin der Justus-Liebig-Universität Giessen
06.08.1996 zusätzlich Leiter des Hessischen Zentrums für Klinische Umweltmedizin am Fachbereich Humanmedizin der Justus-Liebig-Universität Giessen
seit 1994 Vorsitzender des Ausschusses "Umwelt und Medizin" der Landesärztekammer Hessen
seit 1994 Sprecher der Sektion "Hygiene und Umweltmedizin" der Akademie für ärztliche Fortbildung und Weiterbildung der Landesärztekammer Hessen
seit 1994 Vertreter der Landesärztekammer Hessen und ständiger Gast im Ausschuss "Gesundheit und Umwelt" der Bundesärztekammer
Seit 1996 President of ISEM – International Society of Environmental Medicine
seit 1997 Mitglied in der RKI-Kommission „Krankenhaushygiene und Infektionsprävention“
seit 1998 Mitglied in der Kommission “Umwelt und Gesundheit” des BMU und BMG
seit 1998 Wissenschaftlicher Vertreter im Richtlinien-Verabschiedungsausschuss des VDI
seit 1999 Mitglied in der RKI-Kommission „Methoden und Qualitätssicherung in der Umweltmedizin“
seit 2000 Vorsitzender des Fachbereichs III „Umweltqualität“ der Kommission Reinhaltung der Luft
seit 2000 Mitglied im Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU), Rats-periode 2000 – 2004
seit 2001 Mitglied in der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS)
Sind Umweltkranke wirklich krank? – Erkenntnisse aus neuen Studien.
Seit Ende der 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts beschäftigten sich Ärztinnen und Ärzte in Deutschland im zunehmenden Maße mit Patienten, die die Verursachung ihrer Symptomatiken oder Erkrankungen auf Umwelteinflüsse zurückführen. Von besonderer Bedeutung sind dabei Patienten, die unter dem Multiple Chemical Sensitivity-Syndrome (MCS) leiden.
Die Umweltmedizinische Ambulanz des Instituts für Hygiene und Umweltmedizin sowie das Hessische Zentrum für Klinische Umweltmedizin (HZKUM) der Justus-Liebig-Universität betreuen seit mehr als fünf Jahren in einem medizinisch interdisziplinären Rahmen derartige Patienten.
In der Präsentation werden Ergebnisse aus der Arbeit dieser Institution vorgestellt und unter wissenschaftlichen Aspekten diskutiert.
Patienten, die von sich aus angeben, unter dem MCS-Syndrom zu leiden, unterscheiden sich - nach den Erkenntnissen des HZKUM - von anderen umweltmedizinischen Patienten mit schwerwiegender Symptomatik im wesentlichen dadurch, dass ihre Beschwerden (nach eigenen Angaben) durch verschiedene chemische Substanzen ausgelöst werden und bereits bei Umweltkonzentrationen auftreten, die bei anderen Personen nicht zum Auftreten von Symptomen führen.
Der Krankheitsverlauf der Patienten ist durch ein jahrelanges „Doktorshopping“ bei zunehmend hohem Leidensdruck gekennzeichnet. Im HZKUM ließen sich im Rahmen der interdisziplinären Diagnostik die angegebenen Beschwerden der Patienten in ca. 90 % aller Fälle mit erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen erklären.
Die Beschwerden von etwa einem Viertel der Patienten wurden durch somatische Krankheitsbilder, insbesondere aus den Gebieten Dermatologie/Allergologie und Innere Medizin, als konventionell erklärbar angesehen.
Bei zwei Drittel der Patienten wurden die Beschwerden – überwiegend unter der Diagnose einer somatoformen Störung – als psychosomatisch eingestuft. Dabei ist zu beachten, dass psychosomatische Diagnosen unter Berücksichtigung des derzeitigen Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse lediglich als deskriptiv anzusehen sind und keine Kausalität beschreiben.
Die vorliegenden Erkenntnisse und auch die aus anderen umweltmedizinischen Zentren lassen zurzeit keine konkreten Hinweise für die Ätiologie und Pathogenese von MCS erkennen. Die interdisziplinäre Diagnostik ermöglicht jedoch, die betroffenen Patienten adäquaten Therapieformen zuzuführen.
gepostet von Andreas Kreutzer am 25.01.2007
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