Verfasser:
Dipl. oec. troph. Petra Beutler
Spezialklinik Neukirchen
Krankenhaussstrasse 9
93453 Neukirchen b. Hl. Blut
Umwelt und Ernährung sind Begriffe, die nicht voneinander zu trennen sind. Sehen wir den Begriff Umwelt erst einmal ganz neutral, ist Ernährung immer von der Umwelt abhängig. In welchem Gebiet der Erde lebe ich? Welche Lebensmittel stehen mir in meiner Lebensumgebung zur Verfügung? Bin ich in der Lage, mein Essen selbst zu jagen oder herzustellen? Bin ich darauf angewiesen, mich auf andere Menschen zur Herstellung meiner Nahrung zu verlassen? Welche klimatischen Bedingungen herrschen beim Anbau meiner Lebensmittel?
Die Umweltfaktoren, die nicht „natürlicherweise“ auf unsere Lebensmittel einwirken, können auch schädliche Wirkungen auf unser Essen und somit auch auf unsere Ernährung haben. Daher stellen sich weitere Fragen: An welchem Standort wurde mein Lebensmittel wie angebaut? Wie wurde es be- und verarbeitet? Welche zusätzlichen, natürlicherweise nicht vorkommenden Inhaltsstoffe haben aus dem „Lebens“mittel ein reines Nahrungsmittel gemacht?
Diese und viele andere Fragen beeinflussen die Art und Menge meiner Lebensmittel und natürlich deren nützliche und deren schädliche Inhaltsstoffe.
Welche Umweltfaktoren haben Einfluss auf unsere Ernährung? Wir wollen hier eingehen auf Schadstoffe aus Landwirtschaft und Industrie, Rückstände in Muttermilch, Schadstoffe aus der Lebensmittelindustrie und natürliche Inhaltsstoffe in Lebensmitteln, die Probleme bereiten können.
Wie kommen Rückstände aus der Landwirtschaft in unser Essen?
In der Regel handelt es sich um Pflanzenschutzmittel, die sich anreichern. Aufgabe dieser Pflanzenschutzmittel ist es, Kulturpflanzen (Getreide, Obst, Gemüse, Gewürze, Kaffee, Wein, Baumwolle) gegen schädliche Einflüsse wie Schädlinge oder Krankheiten zu schützen. Nicht alle Mittel hinterlassen Rückstände, viele werden schnell abgebaut und sind bei der Ernte nicht mehr in der Pflanze vorhanden. Einige hinterlassen jedoch Rückstände, die nur langsam abgebaut werden. Wichtig ist zu wissen, dass diese Mittel sich in den verschiedenen Pflanzenteilen unterschiedlich stark ablagern. Samen, z.B. Getreidekörner, enthalten oft keine Rückstände.
Laut aid (infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e.V.) sind jedoch die Risiken für Gesundheitsschäden durch Pflanzenschutzmittel-Rückstände gering, wenn bestimmte belastete Produkte nur in Maßen gegessen werden. Die Gefahren gehen aus von Substanzen, die krebserregend wirken. Hier sind Fungizide wie Dithiocarbamate (z.B. Maneb), chlorierte Kohlenwasserstoffe (z.B. DDT) oder Phosphorsäureester (z.B. Chlopyrifos) in Verdacht. Über die Auswirkung von Pflanzenschutzmittel-Rückständen auf unser Immunsystem und das Auftreten von Allergien gibt es noch zu wenige Erkenntnisse.
Die Grenzwerte werden jedoch durch das Verbraucherministerium immer weiter angehoben, was zu deutlich weniger Grenzwertüberschreitung bei gleich bleibender oder steigender Belastung führt.
Wie stark sind unsere Lebensmittel belastet?
Getreide und Kartoffeln sind in der Regel nur gering belastet. Am stärksten belastet sind Obst und Gemüse. Die Belastung ist unter anderem deutlich abhängig von der Jahreszeit. Hier ist es ratsam, Obst und Gemüse „saisonal“ einzukaufen. So hält man die Belastung am geringsten. Importierte Ware ist in der Regel deutlich mehr belastet als einheimische. Regelmäßig stark belastet sind Trauben, Mangos und Paprika.
Laut einer Studie von Greenpeace überschreiten jede dritte Paprika und jede vierte Weintraube die Grenzwerte bis um das 63-fache. Beim Kauf von Paprika empfiehlt Greenpeace das unbelastete Bioprodukt oder geringer belastete Importware aus Holland. Bei Erdbeeren wird saisonale Ware aus Deutschland oder Bio-Ware empfohlen. Sehr schlecht schneiden in der Greenpeace-Studie Trauben ab. In einigen der generell stark belasteten Proben war sogar DDT nachweisbar. Einzige Alternative ist hier die Bio-Ware.
Generell gilt: 75 Prozent vom konventionell angebauten Obst und Gemüse weisen Pestizidrückstände auf, Biowaren dagegen zu ca. 7 Prozent.
Weitere Testergebnisse sind zu finden bei den unten angegebenen Quellen.
Rückstände in Muttermilch
Nicht nur die Ernährung des Erwachsenen ist mit Schadstoffen belastet. Schon unsere Jüngsten haben mit dem Problem zu kämpfen.
In einer Studie des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) wurden mehr als 350 Schadstoffe bereits in Muttermilch nachgewiesen.
Für Belastungen mit Chemikalien ist gerade die Muttermilch ein sehr guter „Bioindikator“, da die angereicherten Substanzen während der Milchbildung aus den Fettdepots des Körpers in die Milch transportiert werden. So gesehen wird die Mutter während des Stillens „ent“giftet während der Säugling „ver“giftet wird.
Die Folgen reichen von Allergien über Störungen des Immunsystems, verminderter Fruchtbarkeit und Krebs bis zu Verhaltensstörungen durch Beeinträchtigung der Hirnentwicklung. Eine immer wichtigere Rolle spielen auch die hormonellen Schadstoffe, die in Stoffwechselvorgänge eingreifen und schon in geringsten Konzentrationen schwerwiegende Schäden hervorrufen können.
Neben zahlreichen Pflanzenvernichtungsmitteln, Holzschutzmitteln, Moschusverbindungen aus Parfums und ähnlichem bilden die Schwermetalle einen weiteren Risikofaktor in der Muttermilch.
Allgemein gilt nach wie vor, dass die Muttermilch das natürlichste Lebensmittel für den Säugling ist. In der Regel überwiegen die Vorteile des Stillens deutlich. Dennoch ist eine gezielte Untersuchung der Muttermilch, wie sie in der Spezialklinik Neukirchen durchgeführt wird, bei kranken Säuglingen oder bei begründetem Verdacht (z.B. abhängig von Wohnort oder Beruf) sinnvoll. Bei starken Belastungen der Muttermilch muss davon ausgegangen werden, dass ein frühes Abstillen und eine Ernährung des Säuglings mit spezieller Säuglingsnahrung die beste Alternative darstellt. Die Mutter sollte unbedingt die Milch nach dem Abstillen weiter abpumpen, da dies eine hervorragende Möglichkeit der Entgiftung darstellt.
Weitere Informationen erhalten sie bei den angegebenen Quellen und über das Muttermilch-Untersuchungsprogramm des Niedersächsischen Landesgesundheits-amtes.
Schadstoffe aus der Lebensmittelindustrie
Hier muss man unterscheiden in Schadstoffe, die zu Verunreinigungen in Lebensmitteln führen (z.B. aus der Verpackung) und bewusst zugesetzten chemischen Substanzen mit bestimmten Eigenschaften im Lebensmittel.
Die Lebensmittelindustrie verwendet in großem Maße so genannte „E-Nummern“: Farbstoffe, Konservierungsstoffe, Geschmacksverstärker, Stabilisatoren und vieles andere. Ziel dieser Zusätze ist es unter anderem, Nahrungsmittel kostengünstig herzustellen, eine gleich bleibende Beschaffenheit des Produktes zu erzeugen und Nahrungsmittel lange haltbar zu machen. Viele dieser Zusatzstoffe haben keinen direkt feststellbaren Einfluss auf den Menschen (Hier bleiben noch Langzeitstudien und weitere Forschungsergebnisse abzuwarten). Einige jedoch sind allergieauslösend (sog. Pseudoallergien: allergieähnliche Symptome, die jedoch im Gegensatz zu klassischen Allergien ohne Beteiligung des Immunsystems ablaufen) oder verursachen Unverträglichkeiten (z.B. Natriumglutamat > China-Restaurant-Syndrom). Die Zahlen zu solchen pseudoallergischen Reaktionen schwanken in der Literatur deutlich. Besonders problematisch sind häufig nicht einzeln zugeführte „E-Nummern“, sondern deren Anhäufung bei reichlichem Verzehr von Fertigprodukten.
Daher ist ein weitgehender Verzicht auf Fertigprodukte anzuraten.
Schadstoffe können aber auch aus der Verpackung in das Lebensmittel wandern. Dosen, Tetrapaks, Kunststoff, Zellglasfolien und Kartons verhüllen in den unterschiedlichsten Ausführungen die Supermarktregale. Sie erfüllen zahlreiche wichtige Aufgaben wie Haltbarmachung oder gute Lagerfähigkeit. Die Inhaltsstoffe wie Vinylchlorid, Phtalsäureester, Zinn, Bisphenol-A-diglycidylether, Fluortelomer-Alkohole oder epoxidiertes Sojaöl können in das Nahrungsmittel übergehen. Zu vielen Substanzen sind bisher aber erst wenige Erkenntnisse gesichert.
Natürliche Inhaltsstoffe in Lebensmitteln
Pflanzen schützen sich durch bestimmte Giftstoffe vor „Fraßfeinden“. Bei vielen Pflanzen, z.B. beim Getreide zählt auch der Mensch zu diesen. Getreide schützt seinen Samen, das Getreidekorn, unter anderem durch Phytin. Phytin stört unsere Verdauung (erste Anzeichen: Blähungen), behindert die Aufnahme von Mineralstoffen, Spurenelementen und unter Umständen von Vitamin B1. Das Getreide sammelt seine Giftstoffe vor allem in der Kernhülle. Für viele Menschen ist daher das volle Korn nicht gut verträglich, sondern führt zu oben genannten Verdauungsproblemen. Empfehlung: Essen Sie Roggen als Natursauerteigbrot, Weizen als Weißmehlprodukte und Hafer als Flocken.
Weitere Inhaltsstoffe, die natürlicherweise in Lebensmitteln vorkommen und dennoch Probleme verursachen können, sind biogene Amine. Diese sind Abbauprodukte von Aminosäuren, lebenswichtigen Eiweißstrukturen. Bei empfindlichen Personen können diese biogenen Amine zu Unverträglichkeitsreaktionen führen, in größeren Mengen auch bei gesunden Personen Symptome bis hin zu einer Vergiftung auslösen (z.B. Fischvergiftung). Biogene Amine können in Lebensmitteln natürlicherweise enthalten sein (z.B. Erdbeeren, Tomaten, Soja) oder bei deren Herstellung (z.B. Fermentation bei Essig, Wein, Sauerkraut) und Lagerung (z.B. Reifezeit bei Käse) entstehen. Im Falle von Unverträglichkeitsreaktionen bei diesen Lebensmitteln ist zum einen eine histaminarme Ernährung empfehlenswert, zum anderen kann das beim Abbau von Histamin wirkende Enzym medikamentös ersetzt werden.
Aussichten
Nun stellt sich die Frage, was hier in Zukunft noch auf uns und unsere Lebensmittel zukommt, zumal hier nur ein kleiner Teil der Belastungen besprochen werden kann. Der Einfluss der Gentechnik kann noch nicht abgeschätzt werden. Der starke Anstieg der Weltbevölkerung wird weiterhin eine noch intensivere Nahrungsmittelproduktion nötig machen. Es scheint unumgänglich, dass sich dies negativ auf unsere Nahrung auswirkt.
Wie können wir als Verbraucher hier gegensteuern? Da biologisch hergestellte Lebensmittel in allen Tests am besten abschneiden, sollte der Verzehr deutlich gesteigert werden. Hier ist auch die Politik gefragt, zur Unterstützung der biologischen Landwirtschaft und des nachhaltigen Wirtschaftens. Denn aktuell kann die Nachfrage nach Bio-Produkten nicht durch regionale Ware gedeckt werden.
Quellen:
aid infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e.V.
www.pflanzenschutzmittelrueckstaende.aid.de
www.greenpeace.de; Einkaufsratgeber und Supermarktvergleich für Obst und Gemüse
www.umweltinstitut.org
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.: Endstation Mensch. Berlin, 2005
Eigene Untersuchungen, Spezialklinik Neukirchen
Unerwünschte Stoffe in Lebensmitteln – aid infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e.V.
www.foodmigrosure.com
Pollmer, Schmelzer-Sandtner: Wohl bekomm’s! KiWi Verlag, Köln, 2003
R. Jarisch (Hrsg.): Histamin-Intoleranz, Histamin und Seekrankheit. Thieme-Verlag, Stuttgart, 2004
T. Schleip: Histamin-Intoleranz. Trias Verlag, Stuttgart, 2004
© Petra Beutler
Dr. jur. Hugo Lanz
I.
Die Umwelt des Menschen hat sich in den letzten 120 Jahren enorm verändert.
Überall trifft man auf von Menschen erzeugte Strahlung und elektromagnetische Felder; Hunderttausende von neuen Stoffen wirken in Luft, Nahrung, Wasser, Textilien und Wohnraum etc. pp auf uns ein.
Dadurch entstanden zahlreiche neuer Krankheiten. Neue Krankheiten bringen es aber naturgemäß mit sich dass man ihre Ursachen zunähst nicht genau kennt und keine Therapiemethoden zu Hand hat, diese neuen Krankheiten zu heilen. Denn beides- also sowohl die Ursachenforschung (d.h. die Erforschung von Ätiologie und Pathogenese) als auch die Erarbeitung geeigneter Behandlungsmethoden-erfordert Zeit.
Immer wieder wird auch von den Verursachern versucht, die Zusammenhänge, die sowieso schon extrem schwierig aufzudecken sind, absichtlich zu verschleiern. Man behandelt also z. B. Nahrungsmittel nicht mehr nur mit einem einzigen Gift, sondern mit einer Giftmischung. Das hat für Verursacher zwei Vorteile:
a) Da ja in der Regel für jedes Gift ein gesonderter Grenzwert existiert, ist die Gefahr
dass diese Grenzwerte überschritten werden geringer.
b) Der Nachweis einer Schädigung wird noch schwieriger, denn man hat es ja nicht mehr
einer Ursache zu tun, sondern mit mehreren. Da auch Kombinationswirkungen
möglich sind, ist die Lage für den, der die Ursachen ergründen will, zunächst völlig
hoffnungslos.
Umwelterkrankte sind also in einer besonders üblen Situation:
a) Sie kennen in der Regel die Ätiologie ihres Leidens nicht, wissen also nicht genau, wie sich verhalten müssen, um die schädlichen Einwirkungen, die die Krankheit ausgelöst haben, zu vermeiden.
b) Es gibt noch keine Behandlungsmethode, von der man sicher weiß, dass sie hilft.
Das einzig Mögliche sind Heilversuche.
II.
1. Umwelterkrankte sind also bedauernswerte Geschöpfe, die ganz besonders einer medizinischen Hilfe bedürfen - möchte man meinen.
Ganz anders der 1. Senat der Bundessozialgerichts. Er kam um 1993 plötzlich zu der Meinung, solche Umwelterkrankte hätten überhaupt keinen Anspruch auf Behandlung.
Und das liest sich dann so:
„Eine Erweiterung der Leistungspflicht der Krankenkassen auf
Behandlungsmethoden, die sich erst im Stadium der Forschung
Oder Erprobung befinden und (noch) nicht dem allgemein anerkannten
Gesetz auch bei schweren und vorhersehbar tödlich verlaufenden
Krankheiten nichts zu tun.“1
D. h. ein Umwelterkrankter hat in der Regel überhaupt keinen Anspruch auf Behandlung.
Man muss sich das mal vorstellen:
Ein Massenmörder wird schon dann nicht ans Ausland ausgeliefert, wenn auch nur eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass er dort zum Tode verurteilt wird. Dagegen verurteilt das BSG Umwelterkrankte de facto zum Tode, in dem es ihnen – denen durch hohe Zwangsbeiträge zur Krankenkasse in der Regel die Mittel fehlen, sich aus eigener Tasche behandeln zu lassen – jede Behandlungsmethode verweigern will. D. h. bei Massenmördern genötigt der Rechtsprechung schon die geringste Wahrscheinlichkeit, ihn zu schützen. Umwelterkrankte werden dagegen nur geschützt, wenn absolute Sicherheit eines Heilerfolgs gegeben ist.
2.Diese lebensfeindliche Haltung ist das ureigenste Geschöpf des 1. Senats des Bundessozialgerichts. Der Bundesgerichtshof (BGH) und früher auch das Bundessozialgericht (BSG) haben bzw. hatten eine wesentlich patientenfreundlichere Haltung. So urteilte das Bundessozialgericht noch am 21.11.1991:2
„Diese Rechtsprechung des Senats, die für das Privatversicherungsrecht im Grundsatz auch vom BGH vertreten wird (vergl. VersR 1982, 285) und die in der Literatur weitgehende Zustimmung gefunden hat, widerspricht auch nicht dem allgemeinen Denkansatz. Es liegt kein Widerspruch darin, einerseits bestimmten Arzneimittels durch allgemeine Erfahrungssätze nicht gesichert ist und andererseits eine Wirksamkeit doch nicht für ausgeschlossen zu halten ist.“
III.
Am 22.11.2002 gab das Bundesverfassungsgericht dem Bundessozialgericht dann contra und erklärte:
„In der Verfassungsordnung des Bundesrepublik Deutschland haben Leben und körperliche Unversehrtheit hohen Rang. Aus Artikel 2 II 1 GG folgt allgemein die Pflicht staatlicher Organe, sich schützend und fördernd vor die darin genannten Rechtsgüter zu stellen.“ Behördliche und gerichtliche Verfahren müssen der im Grundrecht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit enthaltenen grundlegenden objektiven Wertentscheidungen gerecht werden.“3
Das Bundessozialgericht reagierte darauf aber nicht, weil es sich nur um eine vorläufige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts handelt.4Diese Haltung ist natürlich abwegig, denn auch aus solche vorläufigen Entscheidungen wird die Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes ersichtlich. Ganz offensichtlich will der 1. Senat des Bundessozialgerichts bei seiner grundgesetzwidrigen Rechtsprechung bleiben, soweit dies nur irgend möglich ist.
IV.
Am 06.12.2005 erließ dann das Bundesverfassungsgericht seine sogenannte Nikolaus-Entscheidung5; dort heißt es:
„Es bedarf daher einer besonderen Rechtfertigung vor Art.
2 I GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip, wenn
dem Versicherten Leistungen für die Behandlung einer Krank-
heit und insbesondere einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig
tödlichen Erkrankungen durch gesetzliche Bestimmungen oder durch deren fachgerichtliche Auslegung und Anwendung
vorenthalten werden.“
Das Bundesverfassungsgericht sagt also: man kann den Versicherten nicht einfach Leistungen vorenthalten, sondern dies geht nur, wenn es mit dem Recht auf Leben und Gesundheit und dem Sozialstaatsprinzip in Einklang zu bringen ist.
D. h. Umwelterkrankte haben unter Umständen auch Anspruch auf einen Heilversuch.
V.
1.Damit sind die Umwelterkrankten einer angemessenen Behandlung einen bedeutenden
Schritt näher gekommen.
Leider aber gibt es keinen Grund, sich nun bequem zurückzulehnen und zu denken,
jetzt haben wir es geschafft.
2.Viele Kassen und insbesondere der Medizinische Dienst sind Feinde der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und werden alles tun, damit die gesetzlich Versicherten ihre vom Grundgesetz gewährten Rechte auf Leben und Gesundheit nicht wahrnehmen können.6
VI.
1.Ich habe auch den Eindruck, dass der 1. Senat des Bundessozialgerichts den Schwerkranken erneut alle möglichen Hindernisse in den Weg legen will.
2.Viele Kassen wollen die Nikolaus-Entscheidung offenbar auf lebensbedrohliche Erkrankungen beschränken. Der 1. Senat des Bundessozialgerichts tendiert möglicherweise auch dazu, will aber vielleicht manche Erkrankungen wie z. B. Erblindung mit dazu nehmen.
3.Kingreen7zählt zum Geltungsbereich der Nikolaus-Entscheidung richtigerweise auch chronische Erkrankungen, ja geht sogar noch weiter:
„Doch die Idee einer aus Art. 2 I GG und dem Sozialstaatsprinzip (Art, 20 I GG) abgeleiteten Interdependenz zwischen Zwang und Leistungsversprechen hat ein über lebensbedrohliche/chronische Erkrankungen hinausreichendes Potential. Sie wirft insgesamt die Frage auf, ob der Staat dem Bürger die Freiheit zur Ausgestaltung seines Krankenversicherungsschutzes nehmen, ihm aber zugleich die Finanzierung von Leistungen in dem zwangsweise zugewiesenem System verweigern darf, wenn diese Leistungen – die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit ( § 12 SGB V) einbeziehend und die Eigenverantwortung der Versicherten ( § 2 I 1 SGB V) aktivierend – eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf haben.“
4.Erfreulich auch die Ausführungen des Sozialgerichts Frankfurt am Main8 in einem Beschluss vom 22.08. des letzten Jahres:
„Nach Überzeugung des erkennenden Sozialgerichtes sind die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus den oben aufgeführten Gründen auch auf schwere, nicht lebensbedrohliche Krankheiten eines Versicherten, zu übertragen, sofern diese den Versicherten in seiner Lebensführung nicht nur deutlich beeinträchtigen, sondern bei weiterem Fortschreiten des Krankheitsverlaufs zu ganz massiven körperlichen und/oder geistigen Funktionsverlusten führen werden.“
VII.
Einer der wesentlichen Punkte, die der Umwelterkrankte beachten muss, ist es, aufzuzeigen, dass die von ihm gewünschte Behandlungsmethode wenigstens eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf hat.
Zu den Nachweismöglichkeiten führt das Bundesverfassungsgericht in der Nikolaus-Entscheidung aus:
„Die im Streitfall vom Versicherten angerufenen Sozialgerichte haben in solchen Fällen, gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe zu prüfen, ob es für die vom Arzt nach gewissenhafter fachlicher Einschätzung vorgenommene oder von ihm beabsichtigte Behandlung ernsthafte Hinweise auf einen nicht ganz entfernt liegenden Erfolg der Heilung oder auch nur auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf im konkreten Einzelfall gibt. ..Solche Hinweise auf einen individuellen Wirkungszusammenhang können sich aus dem Gesundheitszustand des Versicherten im Vergleich mit dem Zustand anderer in gleicher Weise erkrankten, aber nicht mit der in Frage stehenden Methode behandelter Personen ergeben sowie auch mit dem solcher Personen, die bereits auf diese Weise behandelt wurden oder behandelt werden. Insbesondere bei einer länger andauernden Behandlung können derartige Erfahrungen Folgerungen für die Wirksamkeit der Behandlung erlauben. Weitere Bedeutung kommt der fachlichen Einschätzung der Wirksamkeit der Methode im konkreten Einzelfall durch die Ärzte des Erkrankten zu, die die Symptome seiner Krankheit behandeln.“
Abschließend kann man folgendes Resumee ziehen:
Das Positive:
Die Nikolaus-Entscheidung gibt dem Umwelterkrankten eine wichtige Waffe im Kampf gegen seine Krankenkasse.
Das Negative:
Der Umwelterkrankte ist häufig am Ende seiner Kraft. Aber so bleibt ihm meist nichts anderes übrig als mit letzter Kraft für eine möglicherweise heilende Behandlung zu kämpfen.
Auf dem Weg zu einem umweltmedizinischen Gesamtkonzept in Luxemburg
Seit Anfang der 80er Jahre wurden in Luxemburg immer stärker die Zusammenhänge zwischen Umwelterkrankungen, Naturzerstörung und Risiken für die menschliche Gesundheit thematisiert. Handelte es sich in der ersten Phase dabei vor allem um die Belastung von Luft, Böden und Nahrung durch Stahlindustrie, Müllverbrennung und Autoverkehr, so kommen in einer zweiten Phase, nach der Gründung der Selbsthilfegruppe „AKUT“ (Aktionsgruppe für Umwelttoxikologie) im Jahr 1991 andere, neue Belastungsfelder dazu: die Problematik der Wohn- und Innenraumbelastungen, der Gesundheitsrisiken durch Amalgam und Zahnmaterial, die Problematik „Elektrosmog“, sowie andere Probleme: Dioxinbelastungen, PCB´s, Pestizide usw.
Die Öffentlichkeitsarbeit von AKUT sowie der Druck der Umweltverbände führten in den 90er Jahren zu einigen, teilweisen Erfolgen. In bezug auf die Luft- und Bodenbelastung konnten z. B. bei Stahlindustrie und Müllverbrennung drastische Verbesserungen erzielt werden, wohingegen bei Pestizidbelastungen oder Abgasen aus dem Straßenverkehr die Lage nicht zum positiven gewendet werden konnte.
In Bezug auf die Wohn- und Innenraumbelastungen erfolgte 1994 ein entscheidender Schritt, indem vom Gesundheitsministerium eine „Umweltambulanz“ geschaffen wurde. Die in diesem Rahmen getätigten Wohnraumanalysen (350 – 400 Wohnungen) pro Jahr machten in den darauffolgenden Jahren das ganze Ausmaß gesundheitsbelastender Risiken der „Wohnchemikalien“ deutlich.
In den folgenden Jahren der Zusammenarbeit zwischen „Umweltambulanz“ und Staatslaboratorium kam es zu einer positiven Erweiterung der in Wohnung gemessenen chemischen und biologisachen Parametern (Schimmelpilze usw.), gleichzeitig wurde im Staatslaboratorium ab 1997 ein „Triple – Test“ zur Analyse der Quecksilber – Amalgam – Belastung entwickelt und bei bis heute über 2000 Patienten eingesetzt mit zum Teil beunruhigenden Resultaten. Erste positive, offizielle Schritte also, die es ermöglichen, mögliche ursächliche Belastungen bei einem Teil der Umweltkranken ausfindig zu machen. Was dabei allerdings als wichtigstes Glied in der Kette nicht gewährleistet war, war die therapeutische Hilfe für die Umweltpatienten, sei es ambulant oder stationär, einzige Anlaufstelle für Rat- und Hilfesuchende blieb bis in diese Tage hinein „AKUT“, eine Betroffenen – Gruppe, die sich von der Selbsthilfe- zur Beratungsorganisation weiterentwickelt hatte.
Aus diesem Grund hatte der Autor dieser Zeilen im März 2000 einen Antrag im luxemburgischen Parlament eingebracht und einstimmig durchgesetzt, der die Regierung aufforderte,
1. Den Stellenwert von Vorsorgeprinzip und Prävention zu stärken
2. eine umweltmedizinische Weiterbildung von luxenburgischen Ärzten in die Wege zu leiten
3. die Einrichtung einer stationären Winheit für umweltmedizinische Betreuung im neuen Spitalplan vorzusehen Gesundheitsminister und Regierung sagten sich bereit, die neue Herausforderung anzunehmen und schrittweise umzusetzen, wobei die Zwischenbilanz zur Zeit relativ positiv ist:
Zwar kaum oder wenig Fortschritte bei den Punkten „Vorsorgeprinzip“ und Prävention. Aber auf der anderen Seite Durchführung umweltmedizinischer Weiterbildungskurse unter Leitung von deutschen Umweltmedizinern (dbu, Igumed), der jetzt im Juni 2002 mit Erfolg abgeschlossen wird. Das Prinzip einer umweltmedizinischen stationären Einheit wurde im neuen Sozialplan verankert, die analytischen Möglichkeiten des Staatslaboratoriums wurden vergrößert.
Im Mai 2002 deponierte der Autor dieser Zeilen im Parlament ein Gesetzesprojekt zwecks Schaffung eines eigenständigen „Institutes für Umweltmedizin“ in Luxemburg, das zum Zweck hat, neben der ambulanten Umweltmedizin und in Zusammenarbeit in ihr alle Aspekte der Umweltmedizin: Umweltambulanz, baubiologische Beratung, Laboranalytik, stationäre Betreuung von schwer Umwelterkrankten (Stichwort MCS, CFS, Fibromyalgie, Umweltallergien usw.), Ernährungsberatung, Forschung usw. umfassend anzugehen. Vorgesehen für dioe stationäre Betreuung sind dabei neben einer „clean unit“ selbstverständlich auch baubiologisch verträgliche Materialien und?) AKUT Bauweisen.
Erste Reaktionen auf diese Vorschläge vonseiten des Gesundheitsministeriums sind positiv, die Arbeiten dürften schon relativ kurzfristig nach legislativer Entscheidung, in Angriff genommen werden können (2003) kann die Dinge für die Zukunft etwas positiver sehen.
Umweltgutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen
- Konsequenzen für die Politik
(Peter Gillo, stellvertretender Vorsitzender und umweltpolitische Sprecher der SPD- Landtagsfraktion)
In einem Sondergutachten „Umwelt und Gesundheit“ hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen bestimmte Einzelthemen der umweltbezogenen Gesundheitsstörungen aufge- griffen, bei denen er noch erheblichen Beratungsbedarf sieht, aber auch schon konkretes Handlungsschritte anmahnt.
Insbesondere hat der SRU untersucht:
Gesundheitsbeeinträchtigungen durch
Allergien
Ultraviolette Strahlung
Lärm
Hormonähnlich wirkende Stoffe
Freisetzung vieler auch kleiner Mengen an Chemikalien.
Der SRU ist der Auffassung, dass die Gesundheitsbeeinträchtigungen Allergien, ultraviolette Strahlung und Lärm eher unterschätzt werden, die durch hormonähnlich wirkende Stoffe und Ursachen des Krankheitsbildes der multiplen Chemikalienüberempfindlichkeit überschätzt werden. In folgenden werden einige Erkenntnisse und Empfehlungen des SRU und andere aktuelle Erkenntnisse verarbeitet:
1. Chemikalieneintrag
Unbestritten wurden in den letzten 100 Jahren infolge des wissenschaftlichen Fortschritts, der Industrialisierung und der Produktion von Konsumgütern einige hunderttausend neuartiger chemischer Substanzen geschaffen und über diverse Wege in die Umwelt getragen. Eine zunehmende Anzahl von Umweltmedizinern führt die wachsende Anzahl von Patienten mit Allergien, Kopfschmerzen, Ohrgeräuschen, Schwindel, Hörstörungen, chronischer Bronchitis, Asthma und rheumaähnlichen Autoimmunerkrankungen darauf zurück, dass Menschen zunehmend mit diesen Chemikalien konfrontiert werden und das Hormon-, Immun- und Nervensystem in Mitleidenschaft gezogen wird.
Beispiele für diese Hypothese
zunehmende Pollenallergien (verstärkt durch organische Substanzen und neuartige Eiweiße)
ansteigende Allergiesierungsrate bezüglich Latex
Konsequenzen und Lösungsvorschläge:
Deklarationspflicht für alle Produkte, bei deren Gebrauch flüchtige Chemikalien austreten (Klebstoffe, Desinfektionsmittel usw.)
verbindliche Grenzwerte für Chemikalienbelastungen in Innenräumen
bessere Behandlungsmöglichkeiten für Patienten mit umweltbedingten Erkrankungen
intensivere Erforschung des MCS- Syndroms (Multiple Chemical Sensitivity)
2. Ultraviolette Strahlung
Seit drei Jahrzehnten nehmen Hauttumore stetig zu. Bei den früher seltenen malignen Melanomen ergibt sich eine Zunahme der Erkrankungen von jährlich 6 – 7 %.
Als Grund für diese Entwicklung wird ganz eindeutig die übermäßige Sonnenexposition angesehen.
Ursache für die Zunahme von Hautkrebs ist die individuell beabsichtigte Exposition, Sonnenbaden, Solarien.
Besonders gefährdet sind Personen mit
Heller Haut,
rötlich blonden Haar,
vielen Pigmentmalen
Die Folgen dieser individuell beabsichtigten Exposition dürften in den nächsten Jahren infolge des anthropogen bedingten Ozonverlustes in der Stratosphäre deutlich verschärft werden.
Lösungsvorschläge und Konsequenzen:
a) zur Sonnenexposition:
zurückhaltende Sonnenexposition (Verzicht auf Sonnenbaden),
Meidung unnötiger UV- Quellen (Solarien),
textiler und baulicher Sonnenschutz,
Aufklärungskampagnen insbesondere zu den Folgen erhöhter Sonnenexposition für Kleinkinder,
strukturelle Maßnahmen (Schaffung von Schattenplätzen in Schulhöfen, im Zuschauerbereich von Sportplätzen, auf Spielplätzen und in Schwimmbädern),
jährliche Sicherheitsüberprüfung von Solargeräten
b) zum Schutz der Ozonschicht:
Hier liegen umfangreiche Änderungsvorschläge bspw. der Enquète- Kommission des Deutschen Bundestages „Schutz der Erdatmosphäre“ vor.
Vordringlich sind:
energische Schritte zur Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz
konsequenter Ausbau der Nutzung regenerativer Energien
technische Innovation in der Energieumwandlung in Industrie, Verkehr und Haushalten
Förderung der Alternativen zum Individualverkehr und Maßnahmen zur Verlagerung des Schwerlastverkehrs auf die Bahn.
3. ca. 20% der Bevölkerung der Europäischen Union sind tagsüber ständig verkehrsbedingten Lärmpegeln über 65 dB(A) ausgesetzt. Lärm ist Ursache Nr. 1 für Schwerhörigkeit. Lärm wirkt auch als Stressfaktor und kann als solcher Erkrankungen hervorrufen oder begünstigen, die durch Stress verursacht werden z.B. Herz- Kreislauf- Krankheiten.
Schlafstörungen zählen zu den besonders häufigen Lärmfolgen. Rund 20% der Bevölkerung geben an, wegen des Lärms nicht bei geöffneten Fenster schlafen zu Können. Auch nachts ist etwa 1/3 der Bevölkerung mit Mittlungspegeln von über 50 dB(A) konfrontiert.
Weitere Auswirkungen:
Lärmbedingte Leistungsstörungen (Ablenkung, Belästigung, Beeinträchtigung der Konzentrationsfähigkeit, erhöhte Ermüdung),
besonders lernsensible und schutzwürdige Gruppen sind:
Personen, die individuell hohe Lärmbelastungen nicht aushalten, Schwangere,
Kinder, alte Menschen insbesondere Hypertoniker und blutdrucklabile Patienten.
Lösungsvorschläge und Konsequenzen
deutliche Absengung der Lärmimmissionsbelastung, Zielgröße 55 dB(A),
weitere Untersuchungen zu gesundheitlichen Folgen dauerhafter Lärmbelastung
Reduzierung der Lärmquellen,
politische Initiativen (Lärmschutz, Geschwindigkeitsbeschränkung,
partielle LKW- Verbote Verkehrsberuhigungsmaßnahmen,
bei Flughäfen Lärmkontingente, Nachtflugbeschränkungen.
gepostet von Andreas Kreutzer am 25.01.2007
Jean Huss
Abgeordneter im Luxemburger Parlament
Curriculum vitae
Geboren: 1947
Wohnhaft in: Esch/Alzette/Luxemburg
Ausbildung: Pädagogik, Romanistik, Germanistik
Anschließende: Lehre in „Lyceetechnique“
1983: Gründer der grünen Partei in Luxemburg
1984: 1. Abgeordneter der Grünen in Luxemburg
seither bis heute wieder gewählt
1984-1994: Im Umweltausschuss, ab 1994 im Gesundheitsausschuss, Ethikausschuss, Petitionsausschuss und zuständig für internationale und europäische Politik. Ab Mitte der 80er Jahre erkrankt, Schwermetall belastet (Quecksilber, Zinn), Genesung erst Anfang der 90er Jahre nach Amalgamentfernung und zwei- bis dreijähriger Ausleitungsbehandlung.
1991: Folgte zusammen mit anderen Betroffenen die Gründung der Selbsthilfe- und Beratungsgruppe AKUT (Aktionsgruppe für Umwelterkrankte mit den Belastungsschwerpunkten: Amalgam und Zahnmaterialien, Wohngifte, giftfreie Schulen, Elektrosmog, gesunde Ernährung).
1997: Organisation des Kongresses: Umwelt und Gesundheit, im europäischen Parlament in Brüssel. Herausgabe des Buches: La santé pollnée – Editions Frison - Roche
1999: Organisation des Kongresses: Amalgames detaires et métouse lourds, im Europaparlament in Luxemburg.
2000: Einstimmig angenommener parlamentarischer Beschluss des Antrags zur Förderung der Umweltmedizin in Luxemburg (Prävention, Weiterbildung von Ärzten, Bau einer umweltmedizinischen Klinik)
Organisation zahlreicher öffentlicher Konferenzen mit Toxikologen, Umweltmedizinern etc.
„Der Umgang mit der Amalgam-Frage in Luxemburg“
Seit über 10 Jahren wird auch in Luxemburg über den Gebrauch des Quecksilberamalgams diskutiert und gestritten. Amalgam bleibt weiterhin erlaubt, mit einigen Einschränkungen, wird aber tendenziell von weniger Zahnärzten eingesetzt.
Die Selbsthilfe- und Beratungsgruppe „AKUT“ informiert seit Jahren schon regelmäßig über gesundheitliche Risiken der Amalgamfüllungen und hat immerhin erreicht, dass das Luxemburgische Gesundheitsministerium ab 1997 ein groß angelegtes Analyseprogramm in Auftrag gab.
Seit diesem Datum können Patienten, auf Anfrage ihres Arztes hin, sich einem so genannten „Amalgam – Triple – Test“ im nationalen Staatslaboratorium unterziehen, um eine eventuell stärkere Amalgambelastung festzustellen. Auch andere Analysen immunologischer Natur (Melisa, Zytokine) werden in diesem Zusammenhang seit kurzem angeboten.
Die bisherigen Resultate zeigen deutliche Hinweise auf teilweise starke Belastungen bzw. immunologische „Sensibilisierungen“, die sich zum Teil aber auch auf andere Metalle beziehen. Die seit kurzem in Luxemburg „weitergebildeten“ Umweltmediziner behandeln unter anderem auch Amalgamkranke!
Aufgrund seiner über 10 - jährigen Erfahrungen in der Amalgam – Beratung und aufgrund der Forschungsergebnisse zu Amalgam und Quecksilber fordert AKUT – Luxemburg eindringlich einen schnellen Ausstieg aus dem Amalgam!
gepostet von Andreas Kreutzer am 25.01.2007
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Hier erhalten Sie die Möglichkeit, unsere Kongresse zu den Themen Gesundheit, Umwelt und deren Schutz nachzuvollziehen, falls es Ihnen einmal nicht Möglich war, an einem solchen teilzunehmen.
Wir sind bemüht, möglichst vollständige und aktuelle Abschrifen und ergänzendes Informationsmaterial bereitzustellen.
Falls Sie Interesse an bestimmen Themen oder Broschüren haben, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.
Bitte beachten Sie, diese Informationen dienen ausschließlich privaten Nutzung und jegliche Verwertung, auch auszugsweise, ist ohne schriftliche Zustimmung des IVU urheberrechtswidrig und strafbar.