Warnung vor illegalem Schlankheitsmittel
„Ultra Effect“
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit (LGL) warnt vor der
Einnahme des als „natürlich“ deklarierten
Präparats „Ultra Effect“. Untersuchungen des
LGL zeigten, dass das Produkt die beiden
nicht deklarierten Wirkstoffe Sibutramin und
Rimonabant enthält.
Bei dem genannten Präparat handelt es sich
um
Kapseln in einer Schraubflasche mit blauem
Aufdruck. Das Produkt ist als „Ultra Effect“
gekennzeichnet. Als Hersteller ist „Company
Boston Medical Center Inc., 750 Washington
St. Boston, MA 02111” angegeben.
Die Untersuchung des durch Zollbehörden
eingesandten Präparats ergab, dass die
Kapseln die nicht deklarierten Wirkstoffe
Sibutramin und Rimonabant enthalten.
Sibutramin gehört zu den so genannten
Serotonin/Noradrenalin Wiederaufnahmehemmern
und dient der Behandlung der Adipositas
(Fettsucht). Der Wirkstoff ist in
Deutschland
in einem verschreibungspflichtigen
Fertigarzneimittel enthalten, das in zwei
Wirkstärken zu Verfügung steht. Die in den
Schlankheitskapseln gefundene Menge an
Sibutramin ist deutlich höher als die
höchste
in Deutschland zugelassene Tagesdosis.
Foto des Etiketts des illegalen
Schlankheitsmittels Ultra Effect
Abbildung 2: Etikett von "Ultra
Effect"
Rimonabant ist ein Wirkstoff aus der Gruppe
der Cannabinoid-Rezeptor-Antagonisten. Er
ist
in vergleichbarer Konzentration in einem
Fertigarzneimittel enthalten, das ebenfalls
zur Behandlung der Adipositas zugelassen
war,
das jedoch aufgrund der negativen
Nutzen-Risiko-Bewertung bereits 2008 vom
Markt genommen wurde.
Für beide Wirkstoffe sind vielfältige
Anwendungsbeschränkungen und Nebenwirkungen
bekannt.
Häufig führt Sibutramin zu einer
Blutdrucksteigerung und einer Erhöhung der
Herzfrequenz (dosisabhängig), Herzklopfen,
Übelkeit, Kopfschmerzen, Angstgefühlen,
Schwitzen usw.. Bei mehr als zehn Prozent
der
Patienten kommt es unter der Behandlung zu
Mundtrockenheit, Schlaflosigkeit und
Obstipation. Wechselwirkungen mit anderen
Medikamenten können zu starken
Blutdruckerhöhungen und
Herzfrequenzsteigerungen führen. Unter der
Behandlung mit Rimonabant stehen psychische
Störwirkungen wie Angst, Schlaflosigkeit und
Depression bis hin zu erhöhter Suizidneigung
im Vordergrund.
Das genannte Präparat ist in Deutschaland
nicht zugelassen und nicht verkehrsfähig.
Der
Handel mit diesem Präparat ist strafbar. Die
Einnahme des Präparates ist mit hohem
gesundheitlichem Risiko verbunden. Das LGL
rät von der Einnahme dringen ab. Die für die
Arzneimittelüberwachung zuständigen Behörden
wurden über das Schnellwarnsystem für
Arzneimittel informiert.