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		<title>RECHT UND GESETZ</title>
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				<ttl>60</ttl>
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					<title>Rechtliches zur Einsichtnahme in Krankenakten - wichtiger Hinweis !</title>
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					<pubDate>Thu, 04 Feb 2010 17:17:55 +0000</pubDate>
					<dc:creator>reinhold1</dc:creator>
					<category domain="main">ARBEIT</category>					<guid isPermaLink="false">619@http://ivuev.de/blogs/</guid>
					<description>von unserer ehemaligen Vorsitzenden Gisela Segieth bekam ich den nachfolgend eingestellten Tipp.
Ver&#246;ffentlicht wurde er auf der Internetseite von Radio Berlin 88.8 rbb.
Ich danke der Gisela f&#252;r diesen Hinweis.


Einsicht in Patientenunterlagen

Was Sie &#252;ber Ihr gutes Recht als Patient wissen sollten:

Informationen zum Thema:

Einsicht in Patientenunterlagen

Sendung am 01. Dezember 2006

Merkblatt zur Einsicht in Patientenunterlagen
(www.verbraucherzentrale-berlin.de)

&#8226; Patienten haben das Recht, von Arzt und Krankenhaus auch au&#223;erhalb eines Rechtsstreits Einsicht in ihre Behandlungsunterlagen, soweit sie Aufzeichnungen &#252;ber objektive physische Befunde und Berichte &#252;ber Behandlungsma&#223;nahmen betreffen, zu verlangen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.11.1982, VI ZR 222/79).

Dazu geh&#246;ren z. B. Operations- und Pflegeberichte, Angaben &#252;ber Medikamente und Behandlungen, Fieberkurven, Laborergebnisse, R&#246;ntgenaufnahmen, aber auch die Karteikarte, die der Arzt angelegt hat, oder ein Ausdruck aus seinem Praxiscomputer, wenn er die Dokumentation elektronisch f&#252;hrt.
Kein Recht auf Einsichtnahme besteht in subjektive Wertungen, in pers&#246;nliche Bemerkungen, Eindr&#252;cke des Arztes, sowie in Aufzeichnungen &#252;ber andere Personen. Solche Stellen darf der Arzt bei der Einsichtnahme oder beim Kopieren abdecken.

&#8226; Das Einsichtsrecht ist vom Arzt durch &#220;berlassung von Kopien der Krankenunterlagen an den Patienten zu erf&#252;llen. Die &#220;bermittlung an einen behandelnden Arzt gen&#252;gt dem nicht. Die Kosten f&#252;r die Kopien muss der Patient tragen. Pro Seite k&#246;nnen 0,50 &#8364; in Rechnung gestellt werden.
Bei langen Krankenhausaufenthalten sollten daher die Unterlagen gezielt angefordert werden.

&#8226; Es empfiehlt sich, das Einsichtsverlangen schriftlich, am besten per Einschreiben, an den Arzt oder das Krankenhaus zu richten. Ein Grund f&#252;r die Einsichtnahme muss nicht angegeben werden. Der anliegende Musterbrief (s.u.) kann als Vorlage f&#252;r ein solches Anschreiben verwendet werden.

&#8226; Der Arzt ist verpflichtet, s&#228;mtliche &#228;rztliche Schritte der Behandlung schriftlich in den Krankenakten niederzulegen und diese mindestens 10 Jahre aufzubewahren.

&#8226; &#196;rzte und Krankenh&#228;user sind gem&#228;&#223; R&#246;ntgenverordnung verpflichtet, auch R&#246;ntgenaufnahmen aufzubewahren. Der Patient kann aber um eine leihweise &#220;berlassung der R&#246;ntgenaufnahmen gegen Quittung bitten. Auch ist es m&#246;glich, Fotokopien der R&#246;ntgenaufnahmen anfertigen zu lassen. Diese sind allerdings teuer und m&#252;ssen vom Patienten bezahlt werden. Laut Rechtsprechung muss der Arzt die R&#246;ntgenunterlagen allerdings im Original herausgeben, wenn ein erhebliches Interesse an der Herausgabe nachgewiesen werden kann und kein Grund f&#252;r die Verweigerung der Herausgabe vorliegt.

&#8226; Auch Angeh&#246;rige und Erben eines Verstorbenen haben ein Einsichtsrecht, sofern sie ein berechtigtes Interesse vortragen k&#246;nnen, z. B. den Verdacht auf einen Behandlungsfehler.

&#8226; Bei einer psychiatrischen Behandlung besteht zun&#228;chst ein Anspruch auf &#220;berlassung der objektiven Befunde. Die Einsichtnahme in die restlichen Unterlagen kann nur verweigert werden, wenn der Arzt darlegt, dass therapeutische Bedenken gegen die Offenlegung bestehen oder dass nachteilige Auswirkungen auf das Vertrauensverh&#228;ltnis zwischen dem Patienten und dem Therapeuten zu bef&#252;rchten sind oder das im Interesse Dritter eine Geheimhaltung erforderlich ist.

Patientenberatung:
Telefonisch: Di 14.00 - 17.00 Uhr, Mi 10.00 - 12.00 Uhr; Tel: 0190/88 77 14 ( 1,86 &#8364;/Min.)
Pers&#246;nlich: Mi 13.00 &#8211; 15.00 Uhr, Do 15.00 - 20.00 Uhr; Anmeldung unter Tel: 214 85-260 erforderlich.

Verbraucherzentrale Berlin e.V., Bayreuther Stra&#223;e 40 in 10787 Berlin.
Tel: 030-214 85-0, 030-211 72 01.
Internet: www.verbraucherzentrale-berlin.de
e-mail: mail@verbraucherzentrale-berlin.de


Musterbrief:

Einsicht in Behandlungsunterlagen

Name: ............................................
Anschrift: ........................................
An Krankenhaus/ Arzt / Zahnarzt

Datum

Betrifft: Einsicht in Behandlungsunterlagen
Name / Geburtsdatum / sonstige Gesch&#228;ftszeichen

Von ............. bis .............. war ich in Ihrer Behandlung wegen ..........

Sehr geehrte/r ................,

ich bitte Sie, mir meine Behandlungsunterlagen in Kopie zu &#252;bersenden.
(Sollen die Unterlagen gezielt angefordert werden, bitte diese genau benennen, z. B. Operationsbericht, Laborergebnisse etc.)

Auf die &#220;berlassung der Unterlagen habe ich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 23.11.82, VI ZR 222/79) einen Anspruch.

Die Kosten f&#252;r die Kopien bin ich bereit zu &#252;bernehmen. R&#246;ntgenaufnahmen erbitte ich im Original leihweise gegen Quittung. Fotokopien sind unn&#246;tig teuer.

Die &#220;bersendung der Unterlagen mit einer Erkl&#228;rung &#252;ber deren Vollst&#228;ndigkeit erbitte ich innerhalb eines Monats ab Datum dieses Schreibens.

Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en

Unterschrift
</description>
					<content:encoded><![CDATA[<p>von unserer ehemaligen Vorsitzenden Gisela Segieth bekam ich den nachfolgend eingestellten Tipp.<br />
Ver&#246;ffentlicht wurde er auf der Internetseite von Radio Berlin 88.8 rbb.<br />
Ich danke der Gisela f&#252;r diesen Hinweis.</p>


<p>Einsicht in Patientenunterlagen</p>

<p>Was Sie &#252;ber Ihr gutes Recht als Patient wissen sollten:</p>

<p>Informationen zum Thema:</p>

<p>Einsicht in Patientenunterlagen</p>

<p>Sendung am 01. Dezember 2006</p>

<p>Merkblatt zur Einsicht in Patientenunterlagen<br />
(www.verbraucherzentrale-berlin.de)</p>

<p>&#8226; Patienten haben das Recht, von Arzt und Krankenhaus auch au&#223;erhalb eines Rechtsstreits Einsicht in ihre Behandlungsunterlagen, soweit sie Aufzeichnungen &#252;ber objektive physische Befunde und Berichte &#252;ber Behandlungsma&#223;nahmen betreffen, zu verlangen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.11.1982, VI ZR 222/79).</p>

<p>Dazu geh&#246;ren z. B. Operations- und Pflegeberichte, Angaben &#252;ber Medikamente und Behandlungen, Fieberkurven, Laborergebnisse, R&#246;ntgenaufnahmen, aber auch die Karteikarte, die der Arzt angelegt hat, oder ein Ausdruck aus seinem Praxiscomputer, wenn er die Dokumentation elektronisch f&#252;hrt.<br />
Kein Recht auf Einsichtnahme besteht in subjektive Wertungen, in pers&#246;nliche Bemerkungen, Eindr&#252;cke des Arztes, sowie in Aufzeichnungen &#252;ber andere Personen. Solche Stellen darf der Arzt bei der Einsichtnahme oder beim Kopieren abdecken.</p>

<p>&#8226; Das Einsichtsrecht ist vom Arzt durch &#220;berlassung von Kopien der Krankenunterlagen an den Patienten zu erf&#252;llen. Die &#220;bermittlung an einen behandelnden Arzt gen&#252;gt dem nicht. Die Kosten f&#252;r die Kopien muss der Patient tragen. Pro Seite k&#246;nnen 0,50 &#8364; in Rechnung gestellt werden.<br />
Bei langen Krankenhausaufenthalten sollten daher die Unterlagen gezielt angefordert werden.</p>

<p>&#8226; Es empfiehlt sich, das Einsichtsverlangen schriftlich, am besten per Einschreiben, an den Arzt oder das Krankenhaus zu richten. Ein Grund f&#252;r die Einsichtnahme muss nicht angegeben werden. Der anliegende Musterbrief (s.u.) kann als Vorlage f&#252;r ein solches Anschreiben verwendet werden.</p>

<p>&#8226; Der Arzt ist verpflichtet, s&#228;mtliche &#228;rztliche Schritte der Behandlung schriftlich in den Krankenakten niederzulegen und diese mindestens 10 Jahre aufzubewahren.</p>

<p>&#8226; &#196;rzte und Krankenh&#228;user sind gem&#228;&#223; R&#246;ntgenverordnung verpflichtet, auch R&#246;ntgenaufnahmen aufzubewahren. Der Patient kann aber um eine leihweise &#220;berlassung der R&#246;ntgenaufnahmen gegen Quittung bitten. Auch ist es m&#246;glich, Fotokopien der R&#246;ntgenaufnahmen anfertigen zu lassen. Diese sind allerdings teuer und m&#252;ssen vom Patienten bezahlt werden. Laut Rechtsprechung muss der Arzt die R&#246;ntgenunterlagen allerdings im Original herausgeben, wenn ein erhebliches Interesse an der Herausgabe nachgewiesen werden kann und kein Grund f&#252;r die Verweigerung der Herausgabe vorliegt.</p>

<p>&#8226; Auch Angeh&#246;rige und Erben eines Verstorbenen haben ein Einsichtsrecht, sofern sie ein berechtigtes Interesse vortragen k&#246;nnen, z. B. den Verdacht auf einen Behandlungsfehler.</p>

<p>&#8226; Bei einer psychiatrischen Behandlung besteht zun&#228;chst ein Anspruch auf &#220;berlassung der objektiven Befunde. Die Einsichtnahme in die restlichen Unterlagen kann nur verweigert werden, wenn der Arzt darlegt, dass therapeutische Bedenken gegen die Offenlegung bestehen oder dass nachteilige Auswirkungen auf das Vertrauensverh&#228;ltnis zwischen dem Patienten und dem Therapeuten zu bef&#252;rchten sind oder das im Interesse Dritter eine Geheimhaltung erforderlich ist.</p>

<p>Patientenberatung:<br />
Telefonisch: Di 14.00 - 17.00 Uhr, Mi 10.00 - 12.00 Uhr; Tel: 0190/88 77 14 ( 1,86 &#8364;/Min.)<br />
Pers&#246;nlich: Mi 13.00 &#8211; 15.00 Uhr, Do 15.00 - 20.00 Uhr; Anmeldung unter Tel: 214 85-260 erforderlich.</p>

<p>Verbraucherzentrale Berlin e.V., Bayreuther Stra&#223;e 40 in 10787 Berlin.<br />
Tel: 030-214 85-0, 030-211 72 01.<br />
Internet: <a href="http://www.verbraucherzentrale-berlin.de">www.verbraucherzentrale-berlin.de</a><br />
e-mail: <a href="http://ivuev.demailto:mail@verbraucherzentrale-berlin.de">mail@verbraucherzentrale-berlin.de</a></p>


<p>Musterbrief:</p>

<p>Einsicht in Behandlungsunterlagen</p>

<p>Name: ............................................<br />
Anschrift: ........................................<br />
An Krankenhaus/ Arzt / Zahnarzt</p>

<p>Datum</p>

<p>Betrifft: Einsicht in Behandlungsunterlagen<br />
Name / Geburtsdatum / sonstige Gesch&#228;ftszeichen</p>

<p>Von ............. bis .............. war ich in Ihrer Behandlung wegen ..........</p>

<p>Sehr geehrte/r ................,</p>

<p>ich bitte Sie, mir meine Behandlungsunterlagen in Kopie zu &#252;bersenden.<br />
(Sollen die Unterlagen gezielt angefordert werden, bitte diese genau benennen, z. B. Operationsbericht, Laborergebnisse etc.)</p>

<p>Auf die &#220;berlassung der Unterlagen habe ich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 23.11.82, VI ZR 222/79) einen Anspruch.</p>

<p>Die Kosten f&#252;r die Kopien bin ich bereit zu &#252;bernehmen. R&#246;ntgenaufnahmen erbitte ich im Original leihweise gegen Quittung. Fotokopien sind unn&#246;tig teuer.</p>

<p>Die &#220;bersendung der Unterlagen mit einer Erkl&#228;rung &#252;ber deren Vollst&#228;ndigkeit erbitte ich innerhalb eines Monats ab Datum dieses Schreibens.</p>

<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en</p>

<p>Unterschrift</p>
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					<title>VOLLE RENTENLEISTUNG ANERKANNT!!!</title>
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					<pubDate>Wed, 04 Nov 2009 16:25:40 +0000</pubDate>
					<dc:creator>rscna.w</dc:creator>
					<category domain="main">RENTE</category>					<guid isPermaLink="false">542@http://ivuev.de/blogs/</guid>
					<description>Volle Rentenleistung aus der privaten
Berufsunf&#228;higkeitsversicherung (BUZ) bei
Fibromyalgie, MCS, SBS, CFS

Volle Rentenleistung aus der
Berufsunfaehigkeitsversicherung BUZ
bei-Fibromyalgie, MCS, SBS, CFS anerkannt -
Urteil OLG Koblenz:

http://www.umweltrundschau.de/cms/soziales-un

d-recht/539</description>
					<content:encoded><![CDATA[<p>Volle Rentenleistung aus der privaten<br />
Berufsunf&#228;higkeitsversicherung (BUZ) bei<br />
Fibromyalgie, MCS, SBS, CFS</p>

<p>Volle Rentenleistung aus der<br />
Berufsunfaehigkeitsversicherung BUZ<br />
bei-Fibromyalgie, MCS, SBS, CFS anerkannt -<br />
Urteil OLG Koblenz:</p>

<p><a href="http://www.umweltrundschau.de/cms/soziales-un">http://www.umweltrundschau.de/cms/soziales-un</a></p>

<p>d-recht/539</p>]]></content:encoded>
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