"Stattliche Zwangsmedizin oder Das Recht jedes Menschen über seine Gesundheit selbst zu wachen."

09.05.07

"Stattliche Zwangsmedizin oder Das Recht jedes Menschen über seine Gesundheit selbst zu wachen."

Permalink 13:51:10, Kategorien: Rechtliches!  

Der geknebelte Kassenpatient!
I.
Wir alle wissen, wie wichtig die Nahrungsaufnahme für den Menschen ist, und doch lässt uns der Staat fast völlige Freiheit, wie wir uns ernähren. Ob Müsli oder Wiener Schnitzel, ob Fritten oder Salat, ob Mineralwasser oder Bier: Wir können uns weitgehend so ernähren, wie wir wollen.

Wichtig ist auch unser Freizeit- und Ferienverhalten. Auch hier haben wir große Freiheiten. Ob wir die ganze Nacht in Mallorca durchfeiern oder still im Ahrtal wandern, der Staat mischt sich nicht ein.

Wichtig ist auch Kleidung und Wohnung. Aber auch hier lässt uns der Staat große Freiheiten.

Ein Gebiet aber gibt es, auf dem wir vom Staat wie unmündige Kinder gegängelt werden: Die Gesundheit!

90 % unserer Bevölkerung werden schon heute vom Staat in Zwangskrankenkassen hineingepresst. Manch wilder Bürokrat wie Horst Seehofer, Joschka Fischer oder Ulla Schmidt will sogar 100% der Bevölkerung in solche Zwangskassen hineinzwingen. Der Staat nimmt uns Zwangsversicherten gleichzeitig de facto die Freiheit, so für unsere Gesundheit zu sorgen, wie wir es für richtigen halten. Denn der Staat klaut uns durch Steuern und Sozialabgaben soviel von unserem Einkommen, dass sich die große Mehrheit der Zwangsversicherten nicht leisten kann, sich so behandeln zu lassen, wie man es selbst für richtig hält.

II.

Zwangsversicherung für Schmalspurmedizin!

Man wird für eine Schmalspurmedizin zwangsversichert!

Ganz richtig stellt das Sozialgericht Hannover in einem brandneuen Urteil vom 4. Juni 2003 (Az. 12 10 KA 831/00) fest:

„Die Ansicht, dass die Kassenpatienten auf dem wissenschaftlich aktuellen Stand behandelt werden müssten, ist danach nicht richtig. Denn die Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst auf der Grundlage des allgemeinen anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse wir eingeschränkt doch den Umfang einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung.“

Lassen Sie sich also durch das Gesäusel der Ministerin Ulla Schmidt nicht verwirren!
Als Kassenpatient haben sie weder einen Anspruch auf eine Behandlung nach dem wissenschaftlichen aktuellen Stand noch einen Anspruch, nach den Regeln der ärztlichen Kunst behandelt zu werden, noch Anspruch auf eine Behandlung auf der Grundlage des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse. Noch viel weniger haben Sie Anspruch auf eine Behandlung nach neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen oder gar auf eine Behandlung nach altbewährten naturheilkundlichen Methoden.

Sie haben nur Anspruch auf das, war die Regierung als „ausreichend“ für einen Kassenpatienten betrachtet, und Sie wissen au ihrer Schulzeit, was vor der Note „ausreichend“ kommt. Auf eine befriedigende, eine gute oder sehr gute medizinische Behandlung hat ein Kassenpatient keinen Anspruch, und dies obwohl viele Kassenpatienten höhere Beiträge zahlen als privat Krankenversicherte.

Das bedeutet letzten Endes, dass man als Kassenpatient – obwohl man hohe Beiträge zahlt – nicht optimal behandelt wird und somit in Siechtum verfällt oder gar stirbt, oder in ein Heim eingewiesen wird, obwohl nach adäquater Behandlung möglich wäre, gesund weiterzuleben.

III.

Wir haben nur ein Leben und eine Gesundheit!

Der Mensch hat nur eine Leben und eine Gesundheit. Deshalb braucht er ein Recht darauf, seine medizinische Behandlung mit den Medizinern seines Vertrauens selbst zu organisieren. Prof. Hackethal drück dies ganz richtig aus:

„Was anderes ist es als Enteignung des Privateigentums Gesundheit, wenn 90 Prozent der Bevölkerung zwangsversichert sind, hohe Versicherungsbeiträge abgezogen bekommen – einschließlich Arbeitgeberanteil, den jeder Arbeitgeber lieber mit dem Lohn auszahlen würde –, dann aber nicht das Recht einer wirklichen freien Arzt- und Krankenhauswahl zu haben."

Was nützt es den gut informierten mitdenkenden Patienten – ich schätze ihre Zahl inzwsichen auf ein Viertel aller Kassenpatienten -, wenn sie die freie Wahl unter Kassenärzten und Vertragkrankenhäusern der gesetzlichen Krankenkassen haben, dort aber nach einer schematischen Routine versorgt werden, einer Katalogmedizin, ausgearbeitet vom Ministerium für Arbeit und Soziales.“

IV.

Zwangsmedizin ist schädlich!

Wir alle wissen, dass eine medizinische Behandlung in aller Regel dann am wirksamsten ist, wenn Patient und Arzt davon überzeugt sind. Seelische Vorgänge können nämlich körperliche Vorgänge eindrucksvoll beeinflussen.

Im allgemeinen wird daher eine Behandlung durch einen frei gewählten Arzt, bei der Arzt und Patienten frei in ihren Entscheidungen sind, die psychische Situation des Patienten weit besser beeinflussen als eine medizinisch-bürokratische Behandlung, die einem Kompromiß zwischen Ulla Joschka Fischer entspringt und von der weder der behandelnde Arzt noch der Patient überzeugt sind.

V.

Eine Behandlung von individuellen Patienten nach zentralen bürokratischen Vorschriften ist abwegig!

Der Arzt Ludwig Fleck – einer der wissenschaftlich klarsten Denker des letzten Jahrhunderts – stelle ganz richtig fest:

„Der Gegenstand ärztlicher Erkenntnis selbst unterscheidet sich im Grundsatz vom Gegenstand naturwissenschaftlicher Erkenntnis. Während der Naturwissenschaftler typische, normale Phänomene sucht, studiert der Arzt gerade die nicht typischen, nicht normalen, krankhaften Phänomene. Und dabei trifft er auf diesem Weg sofort auf einen gewaltigen Reichtum und Individualität dieser Phänomene, die die Vielheit ohne klare, abgegrenzte Einheiten begleiten, voller Übergangs- und Grenzzustände. Es gibt keine genaue Grenze zwischen dem, was gesund ist, und dem was krank ist, und nirgends trifft man wirklich ein zweites Mal auf dasselbe Krankheitsbild.“

Wenn man aber kaum ein zweites Mal auf dasselbe Krankheitsbild trifft, dann sind juristisch verbindliche Behandlungsanleitungen der Bundesregierung oder von ihr autorisierte Gremien ein Unding. Natürlich muß der Arzt die Literatur kennen, auch unverbindliche Richtlinien aber sind abwegig. Sie hindern den Arzt daran, bei seinem konkreten Patienten, der ja völlig individuell erkrankt ist, das zu tun, was im konkreten Fall sinnvoll ist.

VI:

Die Behandlung der Kassenpatienten wird durch einen völlig undurchschaubaren Dschungel an Vorschriften geregelt!

Der Gesetzgeber hat eine Unsumme an Vorschriften erlassen oder ihren Erlaß autorisiert, wie Kassenpatienten behandelt werden müssen. Auf Grund dieser Vorschriften hat dann des Bundessozialgericht de facto endlos weitere Vorschriften in die Welt gesetzt, wie ein Kassenarzt seine Kassenpatienten behandeln muß.

„Die allgemeine Zunahme von institutionalisierter Verwaltung, von Bürokratie mit ihrem bunten Blätterwald behindert die Arbeit eines praktisch tätigen Arztes manchmal so sehr, dass sein Tagesablauf durch das Studium von Regeln, Bestimmungen und Richtlinien ausgefüllt wäre, wenn er alle nur annähernd korrekt erfüllen wollte. Die Sorgfaltspflicht am Papier könnte diejenige am Patienten übersteigen.“

Ich befürchte, dass sich die Vorschriftenflut seit 1984 noch verzehnfacht hat. Jeder Arzt bräuchte heute mindestens 4 juristische Mitarbeiter, um sich in diesem Vorschriften-Sumpf zurechtzufinden. Dabei ist aber zu berücksichtigen, daß in vielen dieser Gesetze vorne etwas anderes steht als hinten.

Dieses Durcheinander hat aber für die Medizinbürokratie einen entscheidenden Vorteil:
Der russische Schriftsteller Woinowitsch wurde in sowjetischer Zeit einmal gefragt, ob denn die Urteile der politischen Strafjustiz in seiner Heimat Rechtsbeugung sei.

Woinowitsch antwortete: Nein, da in der Sowjetunion politisch alles verboten ist, kann man jedem Bürger jederzeit ein Verbrechen nachweisen, wenn man nur will.

Genauso ist es in der deutschen Medizin. Es gibt so viele Vorschriften, die so vage formuliert sind, dass sie kein Arzt einhalten kann. Die mächtigen Medizinfunktionäre, die letztlich die Berufsgerichte dominieren und deren Einfluß auf die entsprechenden Abteilungen mancher Verwaltungsgerichte nicht unterschätzt werden darf, können so jeden Arzt, der ihnen nicht gefällt, vor Gericht bringen.

Hier ein Beispiel:

Offenbar hatte „Kassenarzt“ Bernd Schottdorf aus Augsburg unter den Gewaltigen der Kassenärztlichen Vereinigung die falschen Freunde (ohne die richtigen Freunde kann man in System des Kassenarztwesens in der Regel keine größeren Aktivitäten entfalten). So wurde er – weil er ein großes Labor aufgebaut hatte – wegen Betrugs angeklagt. Da aber das Kassenarztrecht so nebulös ist, war von Anfang an unklar, wen Schottdorf eigentlich getäuscht haben sollte und worin der Schaden bestehen sollte. Der Prozeß endete wie das hornberger Schießen, aber Millionen von Mark aus der Steuerkasse wurden verplempert.

VII.

Statistische Erkenntnisse können nicht Grundlage der Behandlung individueller Kassenpatienten sein!

Alle Vorschriften die die Bundesregierung, der Gesetzgeben und das Bundessozialgericht den Kassenärzten für die Behandlung von Patienten machen, fußen auf irgendwelchen Statistiken. Nun ist es völlig abwegig, die Behandlung eines individuellen Patienten auf Statistik zu gründen.

Zunächst ist schon die Qualität dieser Statistiken in aller Regel sehr bescheiden. Das ist aber nur ein Übel. Auch die besten Statistiken helfen uns bei der Behandlung eines konkreten Patienten nicht viel weiter.

Hier ein Beispiel, auf das Bässler schon vor über einem Jahrhundert hingewiesen hat.
Wenn wir z.B. in einer erstklassigen klinischen Studie herausfinden, dass der durchschnittliche erwachsene Saarländer Schuhgröße 42 ½ hat, so nützt uns diese Erkenntnis fast überhaupt nichts, wenn jemand seiner Freundin aus Mettlach Schuhe kaufen will. Wir wissen die Menschen haben unterschiedliche Schuhgrößen und deshalb muß sich unser Herr bemühen, herauszufinden, welche Schuhgröße seine Mettlacher Freundin hat.
So wie sich äußere Körpermerkmale wie z.B. Schuhgröße und Haarfarbe unterscheiden, so unterscheiden sich auch innere Merkmale der Menschen, z. . B bestimmte biochemische Vorgänge.

Wenn wir also irgendwo lesen, eine klinische Studie in Nebraska habe ergeben, dass die Arznei A bei der Krankheit K therapeutisch wirksam ist, dann müssen wir uns zum einen fragen, ob die Studie richtig durchgeführt wurde (was in der Regel nicht der Fall sein dürfte). Zum anderen aber müssen wir – selbst wenn die Studie einwandfrei durchgeführt wurde – und klar sein, dass dieser statistische Wert aus Nebraska auf irgendeinem konkreten Patienten aus dem Saarland möglicherweise nicht zutrifft.

Vielleicht wäre es sinnvoll, bei jeder klinischen Studie auch die Schuhgröße zu ermitteln, um uns vor Augen zu führen, dass die statistischen Ergebnisse dieser Studie nicht unbedingt auf uns zutreffen müssen.

VIII.

Ist eine staatliche Zwangmedizin vermeidbar?

1. Die staatliche Zwangsmedizin ist, wie wir nun gesehen haben, teuer, von minderer Qualität und für eine individuelle Behandlung ungeeignet. Ist sie aber vermeidbar? Ist es möglich auf eine staatliche Zwangsmedizin zu verzichten und jedem Menschen das Recht zu geben, über seine Gesundheit selbst zu wachen?

Medizinische Behandlungen werden häufig überraschend fällig. Man hat einen Unfall, steckt sich irgendwo an etc. Daraus folgt, dass es sinnvoll ist, für derlei Fälle vorauszusorgen.

Eine staatliche Zwangsmedizin ist dafür aber nicht erforderlich. Es genügt, dass der Staat – wie er dies z. B. bei der KfZ-Haftpflichtversicherung macht – den einzelnen zwingt, für derlei Fälle vorzusorgen, es ihm aber freistellt, wie er dies bewerkstelligt.

2. Dabei sollte der Staat dem Bürger größtmögliche Freiheit lassen, wie er für den Krankheitsfall vorsorgt.

Nur solche Leute, die freiwillig nicht bereit sind, für Krankheitsfälle Vorsorge zu treffen, sollte der Staat zu einer Grundversorgung in eine Zwangskasse stecken, damit diese Personen später nicht dem Steuerzahler zur Last fallen. In diesem Rahmen kann auch für von Jugend an chronisch Kranke, die nicht selbst für sich sorgen können, eine Lösung gefunden werden.

Für alle anderen aber sollte gelten, was Hackethal wie folgt ausdrückte:

„Das Recht des Menschen, über seine Gesundheit und damit über sein leiblich-seelisches Leben als höchstpersönliches Privateigentum frei zu bestimmen, steht als Naturrecht an der ersten Stelle der Menschenrecht. Ich möchte es das Recht auf Gesundheitsfreiheit nennen.“
3. Vor allem sollte jeder die Möglichkeit haben, seine Vorsorge ähnlich dem in Singapur geltenden Modell aufzubauen: Ein Zwangssparen schon in jungen Jahren auf ein Konto, auf das man nur für Heilbehandlung zurückgreifen darf.

Hackethal bringt eine weitere interessante Alternative ins Spiel: die sog. „Gesundheitshilfe-Spar-Vorsicherung“.

Daneben stünde natürlich auch die klassische private Krankheitsversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung, als Vollversicherung oder unter Verzicht auf gewisse Teilbereiche zur Verfügung.

Wichtig ist bei diesem Vorhaben natürlich eine bessere Ausbildung der gesamten Bevölkerung in Gesundheitsfragen, damit jeder die notwendigen Kenntnisse besitzt, von seiner Freiheit vernünftigen Gebrauch zu machen.

Wenn der Patient weiß, dass er die Behandlungskosten aus seiner Krankheits-Rücklage bezahlen müß oder eine spürbare Selbstbeteiligung hat, dann wird er in der Regel gesünder leben, die Behandlungsangebote sorgfältiger (auch in finanzieller Hinsicht) prüfen und auf korrekte Abrechnung bestehen. Arzneimittel wird er nur kaufen, um sie einzunehmen. Nicht – wie es heute oft geschieht – um sie auf den Müll zu werfen.

Wir leben im Kapitalismus und hier gilt in der Regel: Was nichts kostet, ist auch nichts wert. Wenn der Patient aber weiß, dass seine Gesundheit auch seinen Geldbeutel betrifft, dann wird es nicht so leicht vorkommen, dass manche ihr Auto besser pflegen als ihre eigene Gesundheit.

Jeder Mensch soll dann selbst entscheiden, ob er in die staatliche Zwangskasse geht oder in eigener Verantwortung für seine Gesundheit sorgt.

Referat von Rechtsanwalt Dr. jur. Hugo Lanz im Forum
"Gesundheit und Wohlbefinden"
bei der "Welt der Familie" 2003 in Saarbrücken

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