Kategorie: Rechtliches!

18.11.09

Bericht der NRhZ zum Thema Schweinegrippe

Von unserem Mitglied Gisela Segieth erhielt ich den nachfolgenden Bericht aus der Neuen Rheinischen Zeitung (NRhZ) zugemailt, den ich unkommentiert hier einstelle.

http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=14492

Medien
"Wer hat noch nicht, wer will noch mal"
Schweinegrippe mit Günther Jauch
Von Gisela Segieth

In Köln, da sind die Jecken los! Ob es daran gelegen hat, dass Günther Jauch am 11.11. während der Sendung SternTV die Zuschauer im RTL-Studio in Köln-Hürth dazu einlud, sich vor Ort gegen die „Wutzefregg“ impfen zu lassen, wie wir im Saarland die „Schweinegrippe“ nennen? Oder war er etwa schon bei der morgendlichen Rathausstürmung dabei? Wie auch immer - Jauchs Beitrag zur „Schweinegrippe“ gestaltete sich frei nach dem Motto: "Wer hat noch nicht, wer will noch mal“.
Bild:
Cartoon: Kostas Koufogiorgos

Dabei wäre es höchste Zeit gewesen, objektive Fakten zum Pro und Contra der Impfung gegen die „Neue Influenza“ zu erfahren. Doch ebenso herzlich, wie im Karneval in Köln Kamellen verteilt werden, hat er pünktlich zum Karnevals-Auftakt seinen Zuschauern vor Ort die Impfung gegen „Schweinegrippe“ angeboten. Zu diesem „Scherz“ waren dann auch gleich vierzehn BesucherInnen Ort bereit, die direkt bei RTL von einem damit beauftragten Mediziner geimpft wurden.

Ob daran wirklich nur der beginnende Fasching schuld war? Das werden wir wohl nie erfahren. Doch fragen dürfen wir wohl: Gab es ein so gutes Angebot des Pharmariesen GSK (GlaxoShmithKline), dass Günther Jauch und seine Produktionsfirma I & U TV nicht ablehnen konnten? Oder wurde ihm dafür von Seiten der Bundesregierung - und den damit verbundenen „Öffentlich Rechtlichen“ - endlich die Politsendung angeboten, von der er immer schon geträumt hat?“ Wer weiß!

Scherzartikel?

Oder ist die „Schweinegrippe“-Impfung nur ein „Scherzartikel“, der die Karnevals-Session 2009/2010 mal so richtig anheizen soll? Warum aber dauerten dann die Vorbereitungen dazu bereits seit April 2009 an? Und warum gibt es überhaupt noch Zweifel an diesem Impfstoff, wenn Günther Jauch mit ihm sogar seine Scherze treiben kann? Ein Mensch wie er würde doch nicht, oder…? - Doch, gerade ein Mensch wie er, schließlich verdient er nicht schlecht an seiner Sendung. Skrupel? Die hatte er dabei sicher nicht, versuchte er doch nur, den ahnungslosen Bürgern die Angst vor der „Schweinegrippe“ und dem Impfstoff zu nehmen.
Einer musste sich da doch mal einschalten und die Situation klären, nachdem „unsinniger Weise“ dieser Impfstoff durch Presseerklärungen, wie der des dbu (Deutscher Berufsverband der Umweltmediziner), so heftig diskutiert wird.*1

Oder Gesundheitsrisiko?

Der dbu hatte nämlich bereits am 26. Oktober mit folgenden Worten vor dieser Impfung gewarnt: „Der „Schweinegrippe-Impfstoff“ ist für Patienten mit chronischen Multisystemerkrankungen ungeeignet!*2 Denn Pandemrix® stellt wegen fehlender Sicherheitsnachweise ein erhebliches Gesundheitsrisiko bei Massenimpfungen dar!!!“

Hätten die Umweltmediziner einfach den Mund gehalten, wie es sich gehört, dann hätte Günther Jauch diesen Sendebeitrag gar nicht produzieren müssen. Oder doch? Was sollte er denn machen, als ihm statt Kamellen für den Karnevalsauftakt ausschließlich Pandemrix® geliefert wurde? Irgendwohin musste er doch damit.

Bazillenschleuder…

Und außerdem hatte diese „Neue Grippe“ ihn doch selbst fest im Griff, als er am 27. April 2009 „Wer wird Millionär?“ moderierte. Damals sah man ihn als verantwortungslose Bazillenschleuder von RTL. Akut an „Schweinegrippe“ erkrankt ließ er seine MitarbeiterInnen und Gäste in den Genuss kommen, sich ein direktes Bild von dieser Infektionskrankheit zu machen und sich gegebenenfalls gleich von ihm anstecken zu lassen.

Man erinnere sich an das heldenhafte Bild des Moderators, der röchelnd am Mikrophon hing und zeitweise nur noch in der Lage war, sich via Zeichensprache zu verständigen. Teilweise musste sogar die Kandidatin Tamara Kastl seine Rolle mitübernehmen.*2 Denn weder literweise Kamillentee noch Bonbons halfen dem Ärmsten, an diesem Abend seine Stimme zu retten.

…aber angeblich auch “Arbeitnehmer“

Dennoch frotzelte er: „Es ist doch nicht mit anzusehen, wenn sich der durchschnittliche Mexikaner bei der ersten kleinen Grippe gleich zum Sterben hinlegt. Aus diesem Grund habe ich meine leichte Unpässlichkeit genutzt, um einmal die Moral und das Durchhaltevermögen des deutschen Arbeitnehmers zu demonstrieren. Auf der einen Seite möchte ich damit die Kolleginnen und Kollegen in ganz Deutschland ermuntern, gerade jetzt in den Betrieben am Ball zu bleiben. Auf der anderen Seite verstehe ich das auch als ein Signal an die Weltgemeinschaft und verspreche mir davon im Ausland gute Werbung für deutsche Wertarbeit.“ *3

Inzwischen hat Jauch, der - nebenbei bemerkt - seit Gründung seiner Produktionsfirma I & U TV im Sommer 2000 „Arbeitgeber“ und nicht mehr „Arbeitnehmer“ ist, die „Wutzefregg“, im Gegensatz zu den derzeit ca. 55.000 Infizierten weltweit, glimpflich überstanden. Er braucht sich also auch keine Gedanken über „Impfung oder nicht“ zu machen. Das kann man angesichts der angeblich 10.212 Toten, die die Schweinegrippe bis dato insgesamt weltweit gefordert haben sollte, leider nicht für alle sagen. Was noch geschehen wird, steht in den Sternen. Auch wie viele Opfer der Impfstoff Pandemrix® fordern wird - ganz gleich ob als chronisch Kranke oder als Tote - kann niemand voraus sagen.

Keine Warnungen in den Sendern…

Die ersten Toten durch den Impfstoff gibt es laut Medien angeblich bereits seit geraumer Zeit im europäischen Ausland *4*5 Und am Montag/Dienstag, 16./17. November, berichtete neben dpa und anderen Zeitung die Frankfurter Rundschau: „Ein Todesfall in Thüringen schürt neue Ängste vor der Schweinegrippe-Impfung. Der 55-jährige, zuvor offenbar gesunde Mann aus Leinefelde starb in der Nacht zum Freitag, nachdem er am Donnerstag Pandemrix erhalten hatte. Ob sein Tod mit der Impfung zusammenhängt, wird untersucht.“ Dennoch gibt es bis dato offenbar nicht einen einzigen Bericht in Hörfunk oder Fernsehen, der nachdrücklich vor dem Impfstoff warnt und dafür sorgt, dass dieser Impfwahnsinn endlich aufhört, denn viel zu viele verdienen daran.

Aber ganz gleich was weiter passiert: Arzneimittelhersteller, Zulieferer und ebenso die impfenden Ärzte sind aus dem Schneider, denn die Beweislast liegt beim betroffenen Patienten. Der muss im Zweifel das Gericht davon überzeugen, dass er durch genau dieses Medikament geschädigt worden ist - ein Prozess, der Jahre dauert, viel Geld kostet und in diesem Fall völlig aussichtslos ist. Denn die Verantwortung liegt bei der Bundesregierung. Die nämlich machte, schon durch die Auswahl des Impfstoffs gegen die „Schweinegrippe“, die Entscheidung „Impfung oder nicht?“ zur rein politischen Entscheidung und legte sie in die Obhut der Länder. Der impfende Arzt wird dadurch zum „impfenden Organ“, weil nicht er entscheiden kann, welcher der insgesamt vier (!!!) zur Verfügung stehenden Impfstoffe für den jeweils in Frage kommenden Patienten verwendet wird, sondern weil Politiker das längst entschieden haben, obwohl sie keineswegs über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Hätten die Mediziner in den entsprechenden Gremien gesessen und nicht Politiker, hätten manche von ihnen sicherlich eine andere Entscheidung bezüglich des Impfstoffs getroffen.

…aber Täterschutz und Steuereinnahmen

Trotzdem können von Folgeschäden Betroffene auch die Entscheider in der Politik nicht zur Verantwortung ziehen. Die haben nämlich auch entschieden, dass die Meldepflicht wegfällt. Durch diesen Trick jedoch wird später niemand eine klare und justitiable Aussage darüber machen können, ob das Impfen den Menschen mehr geschadet hat als die „Schweinegrippe“ selbst!!!

Fakt ist also: Durch das in Deutschland geltende „Täterschutzgesetz“ wird so gut wie niemand eine echte Chance haben, einen Prozess gegen die Bundesregierung zu gewinnen. Und das obwohl sie mit zu den „Spitzenverdienern“ der Impfung gehört. Man denke nur an die vielen Steuergelder, die sie durch die Impfungen einnehmen wird.*6

„Im Schweinsgalopp ins Impfchaos“

Umweltmediziner und andere Institutionen warnen schon lange, und auch die Neue Rheinische Zeitung bezog bereits in den Flyern Nr. 196 vom 6.5.2009*7, Nr. 197 vom 13.5.2009*8 und Nr. 222 vom 4.11.2009*9 Stellung zum Thema „Schweinegrippe“. Doch die Verantwortlichen schweigen nach wie vor dazu. Also weiter „Im Schweinsgalopp ins Impfchaos“, und wenn es nicht anders geht auch mit Jauch.

Ob die „Neue Grippe“ dieses Jahr wirklich die gefährlichste Krankheit für den Menschen wird, bleibt abzuwarten. Man sollte aber über der ganzen Diskussion um die „Schweinegrippe“ nicht vergessen, dass es noch andere Krankheiten gibt, die den Menschen in dieser kalten Zeit noch heftiger zusetzen könnten. Deshalb werden wir in den nächsten Ausgaben über einige saisonale Krankheiten wie Influenza, Norovirus und die Herbst-Winter-Depression berichten... (PK)


*1http://www.bild.de/BILD/unterhaltung/TV/2009/04/28/guenther-jauch/moderiert-bei-rtl-mit-stimmbandentzuendung.html
*2http://de.uncyclopedia.org/wiki/UnNews:Jauch_moderiert_trotz_Schweinegrippe
*3http://www.dbu-online.de/fileadmin/news/Pressemitteilung_dbu_Impfstoff_Pnademrix.pdf
*4http://info.kopp-verlag.de/news/schweinegrippe-impfung-deutsche-medien-schweigen-verdaechtige-todesfaelle-tot.html
*5http://www.urbia.de/archiv/forum/th-2314746/Die-ersten-Toten-nach-der-Schweinegrippenimpfung-in-Norwegen.html
*6https://www.xing.com/net/gruene/wissen-was-drin-ist-verbraucherschutz-und-information-fur-gut-uberlegte-kaufentscheidungen-und-sicherheit-410372/im-schweinsgalopp-ins-impfchaos-gro%C3%9Fter-pharma-feldversuch-und-wir-die-versuchskaninchen-25303078/25727206/
*7 http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=13739
*8 http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=13767
*9 http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=14438

Online-Flyer Nr. 224 vom 18.11.2009

© 2009
NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung
bzw. gekennzeichnete AutorInnen / Institutionen

04.11.09

PRESSEMITTEILUNG SCHLUSS MIT GIFTEN IM ALLTAG

PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen

NR. 0874
Datum: 29. Oktober 2009

Schluss mit Giften im Alltag

Anlässlich der wiederholten Funde von Giften
in Alltagsgegenständen
erklärt Nicole Maisch MdB:

Ob Weichmacher in Kinderschnullern und
Fußballtrikots oder Schadstoffe
in Kinderwagen, fast jede Woche wiederholen
sich die Meldungen über
Gifte in unseren Alltagsgegenständen. Damit
muss endlich Schluss sein.

Dänemark zeigt mit seiner aktuellen
Initiative, wie es geht. Die
dänische Regierung will bestimmte Gifte
generell verbieten lassen, auch
wenn die EU dabei nicht mitspielt. Außerdem
will sie eine
Gesetzesinitiative zu nationalen
Verkaufsverboten auf den Weg bringen.
An so viel Tatkraft und Mut zum Alleingang
sollte sich die deutsche
Bundesregierung ein Beispiel nehmen.

Wir fordern schon lange, dass Gifte aus
unserem Alltag verschwinden.
Jetzt muss Ilse Aigner aktiv werden und
zeigen, dass sie nicht nur
Bauernlobbyistin, sondern auch
Verbraucherschützerin ist.

(c) Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Pressestelle
11011 Berlin

T: 030 / 227 - 5 72 12
F: 030 / 227 - 5 69 62
http://www.gruene-bundestag.de
eMail: presse@gruene-bundestag.de

09.05.07

"Stattliche Zwangsmedizin oder Das Recht jedes Menschen über seine Gesundheit selbst zu wachen."

Permalink 13:51:10, Kategorien: Rechtliches!  

Der geknebelte Kassenpatient!
I.
Wir alle wissen, wie wichtig die Nahrungsaufnahme für den Menschen ist, und doch lässt uns der Staat fast völlige Freiheit, wie wir uns ernähren. Ob Müsli oder Wiener Schnitzel, ob Fritten oder Salat, ob Mineralwasser oder Bier: Wir können uns weitgehend so ernähren, wie wir wollen.

Wichtig ist auch unser Freizeit- und Ferienverhalten. Auch hier haben wir große Freiheiten. Ob wir die ganze Nacht in Mallorca durchfeiern oder still im Ahrtal wandern, der Staat mischt sich nicht ein.

Wichtig ist auch Kleidung und Wohnung. Aber auch hier lässt uns der Staat große Freiheiten.

Ein Gebiet aber gibt es, auf dem wir vom Staat wie unmündige Kinder gegängelt werden: Die Gesundheit!

90 % unserer Bevölkerung werden schon heute vom Staat in Zwangskrankenkassen hineingepresst. Manch wilder Bürokrat wie Horst Seehofer, Joschka Fischer oder Ulla Schmidt will sogar 100% der Bevölkerung in solche Zwangskassen hineinzwingen. Der Staat nimmt uns Zwangsversicherten gleichzeitig de facto die Freiheit, so für unsere Gesundheit zu sorgen, wie wir es für richtigen halten. Denn der Staat klaut uns durch Steuern und Sozialabgaben soviel von unserem Einkommen, dass sich die große Mehrheit der Zwangsversicherten nicht leisten kann, sich so behandeln zu lassen, wie man es selbst für richtig hält.

II.

Zwangsversicherung für Schmalspurmedizin!

Man wird für eine Schmalspurmedizin zwangsversichert!

Ganz richtig stellt das Sozialgericht Hannover in einem brandneuen Urteil vom 4. Juni 2003 (Az. 12 10 KA 831/00) fest:

„Die Ansicht, dass die Kassenpatienten auf dem wissenschaftlich aktuellen Stand behandelt werden müssten, ist danach nicht richtig. Denn die Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst auf der Grundlage des allgemeinen anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse wir eingeschränkt doch den Umfang einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung.“

Lassen Sie sich also durch das Gesäusel der Ministerin Ulla Schmidt nicht verwirren!
Als Kassenpatient haben sie weder einen Anspruch auf eine Behandlung nach dem wissenschaftlichen aktuellen Stand noch einen Anspruch, nach den Regeln der ärztlichen Kunst behandelt zu werden, noch Anspruch auf eine Behandlung auf der Grundlage des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse. Noch viel weniger haben Sie Anspruch auf eine Behandlung nach neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen oder gar auf eine Behandlung nach altbewährten naturheilkundlichen Methoden.

Sie haben nur Anspruch auf das, war die Regierung als „ausreichend“ für einen Kassenpatienten betrachtet, und Sie wissen au ihrer Schulzeit, was vor der Note „ausreichend“ kommt. Auf eine befriedigende, eine gute oder sehr gute medizinische Behandlung hat ein Kassenpatient keinen Anspruch, und dies obwohl viele Kassenpatienten höhere Beiträge zahlen als privat Krankenversicherte.

Das bedeutet letzten Endes, dass man als Kassenpatient – obwohl man hohe Beiträge zahlt – nicht optimal behandelt wird und somit in Siechtum verfällt oder gar stirbt, oder in ein Heim eingewiesen wird, obwohl nach adäquater Behandlung möglich wäre, gesund weiterzuleben.

III.

Wir haben nur ein Leben und eine Gesundheit!

Der Mensch hat nur eine Leben und eine Gesundheit. Deshalb braucht er ein Recht darauf, seine medizinische Behandlung mit den Medizinern seines Vertrauens selbst zu organisieren. Prof. Hackethal drück dies ganz richtig aus:

„Was anderes ist es als Enteignung des Privateigentums Gesundheit, wenn 90 Prozent der Bevölkerung zwangsversichert sind, hohe Versicherungsbeiträge abgezogen bekommen – einschließlich Arbeitgeberanteil, den jeder Arbeitgeber lieber mit dem Lohn auszahlen würde –, dann aber nicht das Recht einer wirklichen freien Arzt- und Krankenhauswahl zu haben."

Was nützt es den gut informierten mitdenkenden Patienten – ich schätze ihre Zahl inzwsichen auf ein Viertel aller Kassenpatienten -, wenn sie die freie Wahl unter Kassenärzten und Vertragkrankenhäusern der gesetzlichen Krankenkassen haben, dort aber nach einer schematischen Routine versorgt werden, einer Katalogmedizin, ausgearbeitet vom Ministerium für Arbeit und Soziales.“

IV.

Zwangsmedizin ist schädlich!

Wir alle wissen, dass eine medizinische Behandlung in aller Regel dann am wirksamsten ist, wenn Patient und Arzt davon überzeugt sind. Seelische Vorgänge können nämlich körperliche Vorgänge eindrucksvoll beeinflussen.

Im allgemeinen wird daher eine Behandlung durch einen frei gewählten Arzt, bei der Arzt und Patienten frei in ihren Entscheidungen sind, die psychische Situation des Patienten weit besser beeinflussen als eine medizinisch-bürokratische Behandlung, die einem Kompromiß zwischen Ulla Joschka Fischer entspringt und von der weder der behandelnde Arzt noch der Patient überzeugt sind.

V.

Eine Behandlung von individuellen Patienten nach zentralen bürokratischen Vorschriften ist abwegig!

Der Arzt Ludwig Fleck – einer der wissenschaftlich klarsten Denker des letzten Jahrhunderts – stelle ganz richtig fest:

„Der Gegenstand ärztlicher Erkenntnis selbst unterscheidet sich im Grundsatz vom Gegenstand naturwissenschaftlicher Erkenntnis. Während der Naturwissenschaftler typische, normale Phänomene sucht, studiert der Arzt gerade die nicht typischen, nicht normalen, krankhaften Phänomene. Und dabei trifft er auf diesem Weg sofort auf einen gewaltigen Reichtum und Individualität dieser Phänomene, die die Vielheit ohne klare, abgegrenzte Einheiten begleiten, voller Übergangs- und Grenzzustände. Es gibt keine genaue Grenze zwischen dem, was gesund ist, und dem was krank ist, und nirgends trifft man wirklich ein zweites Mal auf dasselbe Krankheitsbild.“

Wenn man aber kaum ein zweites Mal auf dasselbe Krankheitsbild trifft, dann sind juristisch verbindliche Behandlungsanleitungen der Bundesregierung oder von ihr autorisierte Gremien ein Unding. Natürlich muß der Arzt die Literatur kennen, auch unverbindliche Richtlinien aber sind abwegig. Sie hindern den Arzt daran, bei seinem konkreten Patienten, der ja völlig individuell erkrankt ist, das zu tun, was im konkreten Fall sinnvoll ist.

VI:

Die Behandlung der Kassenpatienten wird durch einen völlig undurchschaubaren Dschungel an Vorschriften geregelt!

Der Gesetzgeber hat eine Unsumme an Vorschriften erlassen oder ihren Erlaß autorisiert, wie Kassenpatienten behandelt werden müssen. Auf Grund dieser Vorschriften hat dann des Bundessozialgericht de facto endlos weitere Vorschriften in die Welt gesetzt, wie ein Kassenarzt seine Kassenpatienten behandeln muß.

„Die allgemeine Zunahme von institutionalisierter Verwaltung, von Bürokratie mit ihrem bunten Blätterwald behindert die Arbeit eines praktisch tätigen Arztes manchmal so sehr, dass sein Tagesablauf durch das Studium von Regeln, Bestimmungen und Richtlinien ausgefüllt wäre, wenn er alle nur annähernd korrekt erfüllen wollte. Die Sorgfaltspflicht am Papier könnte diejenige am Patienten übersteigen.“

Ich befürchte, dass sich die Vorschriftenflut seit 1984 noch verzehnfacht hat. Jeder Arzt bräuchte heute mindestens 4 juristische Mitarbeiter, um sich in diesem Vorschriften-Sumpf zurechtzufinden. Dabei ist aber zu berücksichtigen, daß in vielen dieser Gesetze vorne etwas anderes steht als hinten.

Dieses Durcheinander hat aber für die Medizinbürokratie einen entscheidenden Vorteil:
Der russische Schriftsteller Woinowitsch wurde in sowjetischer Zeit einmal gefragt, ob denn die Urteile der politischen Strafjustiz in seiner Heimat Rechtsbeugung sei.

Woinowitsch antwortete: Nein, da in der Sowjetunion politisch alles verboten ist, kann man jedem Bürger jederzeit ein Verbrechen nachweisen, wenn man nur will.

Genauso ist es in der deutschen Medizin. Es gibt so viele Vorschriften, die so vage formuliert sind, dass sie kein Arzt einhalten kann. Die mächtigen Medizinfunktionäre, die letztlich die Berufsgerichte dominieren und deren Einfluß auf die entsprechenden Abteilungen mancher Verwaltungsgerichte nicht unterschätzt werden darf, können so jeden Arzt, der ihnen nicht gefällt, vor Gericht bringen.

Hier ein Beispiel:

Offenbar hatte „Kassenarzt“ Bernd Schottdorf aus Augsburg unter den Gewaltigen der Kassenärztlichen Vereinigung die falschen Freunde (ohne die richtigen Freunde kann man in System des Kassenarztwesens in der Regel keine größeren Aktivitäten entfalten). So wurde er – weil er ein großes Labor aufgebaut hatte – wegen Betrugs angeklagt. Da aber das Kassenarztrecht so nebulös ist, war von Anfang an unklar, wen Schottdorf eigentlich getäuscht haben sollte und worin der Schaden bestehen sollte. Der Prozeß endete wie das hornberger Schießen, aber Millionen von Mark aus der Steuerkasse wurden verplempert.

VII.

Statistische Erkenntnisse können nicht Grundlage der Behandlung individueller Kassenpatienten sein!

Alle Vorschriften die die Bundesregierung, der Gesetzgeben und das Bundessozialgericht den Kassenärzten für die Behandlung von Patienten machen, fußen auf irgendwelchen Statistiken. Nun ist es völlig abwegig, die Behandlung eines individuellen Patienten auf Statistik zu gründen.

Zunächst ist schon die Qualität dieser Statistiken in aller Regel sehr bescheiden. Das ist aber nur ein Übel. Auch die besten Statistiken helfen uns bei der Behandlung eines konkreten Patienten nicht viel weiter.

Hier ein Beispiel, auf das Bässler schon vor über einem Jahrhundert hingewiesen hat.
Wenn wir z.B. in einer erstklassigen klinischen Studie herausfinden, dass der durchschnittliche erwachsene Saarländer Schuhgröße 42 ½ hat, so nützt uns diese Erkenntnis fast überhaupt nichts, wenn jemand seiner Freundin aus Mettlach Schuhe kaufen will. Wir wissen die Menschen haben unterschiedliche Schuhgrößen und deshalb muß sich unser Herr bemühen, herauszufinden, welche Schuhgröße seine Mettlacher Freundin hat.
So wie sich äußere Körpermerkmale wie z.B. Schuhgröße und Haarfarbe unterscheiden, so unterscheiden sich auch innere Merkmale der Menschen, z. . B bestimmte biochemische Vorgänge.

Wenn wir also irgendwo lesen, eine klinische Studie in Nebraska habe ergeben, dass die Arznei A bei der Krankheit K therapeutisch wirksam ist, dann müssen wir uns zum einen fragen, ob die Studie richtig durchgeführt wurde (was in der Regel nicht der Fall sein dürfte). Zum anderen aber müssen wir – selbst wenn die Studie einwandfrei durchgeführt wurde – und klar sein, dass dieser statistische Wert aus Nebraska auf irgendeinem konkreten Patienten aus dem Saarland möglicherweise nicht zutrifft.

Vielleicht wäre es sinnvoll, bei jeder klinischen Studie auch die Schuhgröße zu ermitteln, um uns vor Augen zu führen, dass die statistischen Ergebnisse dieser Studie nicht unbedingt auf uns zutreffen müssen.

VIII.

Ist eine staatliche Zwangmedizin vermeidbar?

1. Die staatliche Zwangsmedizin ist, wie wir nun gesehen haben, teuer, von minderer Qualität und für eine individuelle Behandlung ungeeignet. Ist sie aber vermeidbar? Ist es möglich auf eine staatliche Zwangsmedizin zu verzichten und jedem Menschen das Recht zu geben, über seine Gesundheit selbst zu wachen?

Medizinische Behandlungen werden häufig überraschend fällig. Man hat einen Unfall, steckt sich irgendwo an etc. Daraus folgt, dass es sinnvoll ist, für derlei Fälle vorauszusorgen.

Eine staatliche Zwangsmedizin ist dafür aber nicht erforderlich. Es genügt, dass der Staat – wie er dies z. B. bei der KfZ-Haftpflichtversicherung macht – den einzelnen zwingt, für derlei Fälle vorzusorgen, es ihm aber freistellt, wie er dies bewerkstelligt.

2. Dabei sollte der Staat dem Bürger größtmögliche Freiheit lassen, wie er für den Krankheitsfall vorsorgt.

Nur solche Leute, die freiwillig nicht bereit sind, für Krankheitsfälle Vorsorge zu treffen, sollte der Staat zu einer Grundversorgung in eine Zwangskasse stecken, damit diese Personen später nicht dem Steuerzahler zur Last fallen. In diesem Rahmen kann auch für von Jugend an chronisch Kranke, die nicht selbst für sich sorgen können, eine Lösung gefunden werden.

Für alle anderen aber sollte gelten, was Hackethal wie folgt ausdrückte:

„Das Recht des Menschen, über seine Gesundheit und damit über sein leiblich-seelisches Leben als höchstpersönliches Privateigentum frei zu bestimmen, steht als Naturrecht an der ersten Stelle der Menschenrecht. Ich möchte es das Recht auf Gesundheitsfreiheit nennen.“
3. Vor allem sollte jeder die Möglichkeit haben, seine Vorsorge ähnlich dem in Singapur geltenden Modell aufzubauen: Ein Zwangssparen schon in jungen Jahren auf ein Konto, auf das man nur für Heilbehandlung zurückgreifen darf.

Hackethal bringt eine weitere interessante Alternative ins Spiel: die sog. „Gesundheitshilfe-Spar-Vorsicherung“.

Daneben stünde natürlich auch die klassische private Krankheitsversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung, als Vollversicherung oder unter Verzicht auf gewisse Teilbereiche zur Verfügung.

Wichtig ist bei diesem Vorhaben natürlich eine bessere Ausbildung der gesamten Bevölkerung in Gesundheitsfragen, damit jeder die notwendigen Kenntnisse besitzt, von seiner Freiheit vernünftigen Gebrauch zu machen.

Wenn der Patient weiß, dass er die Behandlungskosten aus seiner Krankheits-Rücklage bezahlen müß oder eine spürbare Selbstbeteiligung hat, dann wird er in der Regel gesünder leben, die Behandlungsangebote sorgfältiger (auch in finanzieller Hinsicht) prüfen und auf korrekte Abrechnung bestehen. Arzneimittel wird er nur kaufen, um sie einzunehmen. Nicht – wie es heute oft geschieht – um sie auf den Müll zu werfen.

Wir leben im Kapitalismus und hier gilt in der Regel: Was nichts kostet, ist auch nichts wert. Wenn der Patient aber weiß, dass seine Gesundheit auch seinen Geldbeutel betrifft, dann wird es nicht so leicht vorkommen, dass manche ihr Auto besser pflegen als ihre eigene Gesundheit.

Jeder Mensch soll dann selbst entscheiden, ob er in die staatliche Zwangskasse geht oder in eigener Verantwortung für seine Gesundheit sorgt.

Referat von Rechtsanwalt Dr. jur. Hugo Lanz im Forum
"Gesundheit und Wohlbefinden"
bei der "Welt der Familie" 2003 in Saarbrücken

Mai 2013
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