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Wolf Bergmann aus Freiburg machte uns folgenden Artikel zu E-Smogfreiem Wohnen im Allgäu zugänglich.
Wir danken im Namen aller Betroffenen für diese Informationund wünschen, dass man diese Gelegenheit rege nutzen möge.
Urlaub vom Elektro-Smog im Allgäu
anbei eine Pressemitteilung geschrieben von Journalisten Herrn Klein über eine Ferienwohnung im Allgäu über Urlaub vom Elektrosmog.
Vielleicht haben Sie die Möglichkeit diese Pressemitteilung an Interessierte Patienten und Ärzte, etc. weiterzuleiten. Ich wäre Ihnen sehr dankbar dafür.
Mit herzlichen Grüssen
Horst Kern.
Urlaub vom Elektro-Smog
Erste tatsächlich Elektro-Smog freie Ferienwohnung mit Blick auf die Allgäuer Alpen
Viele Menschen leiden bereits unter den Auswirkungen des Elektro-Smogs und auch unter MCS (multiple chemical systems). Etwa 5 Prozent der Schweizer schreiben eigene gesundheitliche Beeinträchtigungen dem Elektrosmog zu. Dies zeigt eine repräsentative Umfrage des Schweizer Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft. Ähnliche hohe Zahlen über elektrosensible Menschen liegen auch für Deutschland vor.
Elektro-Smog breitet sich vor allem mit dem Mobilfunk immer weiter aus. Vor allem in Ballungsräumen finden sich Mobilfunk-Sendeantennen in hoher Dichte, ohne dass man diese jemals abstellen könnte. Die Auswirkungen des Elektro-Smogs sind bei einigen Menschen unübersehbar: Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Nervosität oder Atemprobleme sind nur einige der vielfältigen Symptome, die sich bei entsprechender Sensibilität einstellen.
Auch wenn man im eigenen Heim Maßnahmen zur Reduktion der elektro-magnetischen Strahlung durchführen kann, so ist man den zahlreichen Belastungen von außen – wie Mobil-Funknetzen, aber auch WLAN und schnurlosen DECT-Telefonen aus der Nachbarschaft – mehr oder weniger schutzlos ausgeliefert. Dazu kommen Belastungen, an die man nicht sofort denkt: So können Betten mit Metallgestell, aber auch Bodenbeläge aus Kunststoff oder Wasseradern unter dem Schlafzimmer zu zusätzlichen Belastungen des Körpers führen und damit die Symptome des Elektro-Smogs verschlimmern.
Da die wenigsten Menschen ohne weiteres aus ihrer oft städtisch geprägten Umgebung mit entsprechender „Bestrahlung“ wegziehen können, hat sich in der jüngsten Zeit unter elektrosensiblen Menschen eine gewisse Nachfrage entwickelt, wenigstens den Jahresurlaub oder einige Wochenenden in einer Elektrosmog freien Umgebung zu verbringen. Entsprechende Angebote von Hotels oder Ferienwohnungen, die sowohl von ihrer naturnahen Lage, aber auch von ihrer Bauart her weitestgehend frei sind von Elektrostrahlung, sind allerdings so gut wie nicht auffindbar.
Daher sticht ein Beispiel aus Süddeutschland umso mehr ins Auge. Horst Kern, selbst Baubiologe und Experte für Elektrosmog-Messungen, hat das Anliegen nach einem Elektrosmog freien Urlaub in seinem Haus in der Nähe von Füssen konsequent umgesetzt. Am südlichen Hang des Auerbergs auf etwa 870 m und mit Blick auf die Allgäuer Alpen, steht sein nach baubiologischen Kriterien errichtetes Haus in einem kleinen Weiler mit 15 Häusern. Bernbeuren, das nächste größere Dorf, ist 3 km entfernt, die nächste Stadt liegt in ca. 13 km Entfernung.
Kern kam die Idee des Elektrosmog freien Urlaubs im Jahr 2008. 1995/96 hatte er sein Haus, auf dem Land bewusst und konsequent nach baubiologischen Gesichtspunkten erbaut. Die elektromagnetischen Messungen in der Ferienwohnung zeigen eine Belastung durch Elektrosmog, die nach den Richtlinien der baubiologischen Messtechnik in die Kategorie "keine Auffälligkeit" fällt. Im Detail ergaben sich für das niederfrequente elektrische Wechselfeld ein Messwert von 0,5 V/m, für elektromagnetische Wellen 0,03 µW/qm. Dies sind Werte, welche die Bezeichnung „frei von Elektro-Smog“ erlauben. „Elektrosensible, die die Ferienwohnung „geprüft“ haben, bestätigten dies“, versichert Kern.
Ferienwohnung wird seit 2009 an Feriengäste vermietet. Bis zu 4 Gästen (Eltern und 2 Kinder) bietet die 74 m2 große Wohnung Platz und die Lage des Hauses bietet auch auf Grund seiner Lage alle Möglichkeiten zu einem naturnahen und entspannenden Urlaub. So öffnen sich die Fenstern in Richtung Alpen, bei gutem Wetter ist die Zugspitze und auch Neuschwanstein auszumachen. Im rückwärtigen Bereich des Gebäudes schließen weitläufige Wiesen- und Waldstücke an und laden ein, die Hänge des über 1000 m hohen Auerbergs zu erkunden.
Sehr wichtig ist der strahlungsfreie Bettplatz im Schlafzimmer. Hier schlafen meine Gäste auf Strohmatratzen und Baumwollfutons, also einem Material, auf dem sich der Körper bestens entspannen kann.“ Auch wenn die Wohnung den gewohnten Komfort einer Einbauküche mit Spülmaschine aufweist, eine Mikrowelle wird der Gast vergeblich suchen.
Stattdessen findet er jede Menge Vollholz in Böden und Decken sowie Wände aus Ziegelstein, die ausschließlich mit einem 3 cm dicken Lehmputz samt natürlichem Anstrich aus Caseinfarbe bedeckt sind. Das Haus insgesamt wurde dergestalt auf dem Grundstück errichtet, dass weder Wasseradern noch andere natürliche Erdstrahlen-Netze das Wohnen und Schlafen beeinträchtigen. Zu diesem Zweck hat Kern diverse Experten herangezogen, die ausgesprochen sensitiv begabt sind und mit der Rute diese und andere Belastungen ausmessen konnten.
Insgesamt findet sich hier, im Ostallgäu mit Blick auf die deutschen Alpen, eine der ersten Ferienwohnungen Deutschlands, die im Hinblick auf die Freiheit von Elektro-Smog und Schadstoffen optimiert wurde. Vor allem elektrosensible Menschen und Allergiker aus den Ballungsräumen haben so die Möglichkeit, ein paar Wochen des Jahres dem Körper auch in elektrischer und Schadstoff Hinsicht Entspannung zu gönnen – in einer Landschaft, in der mit Sicherheit auch Geist und Seele zur Ruhe kommen.
Bilder und Details finden Sie unter www.horst-kern.de/fewo .
Stephan Klein, freier Journalist.
also doch:
Der Hausarzt, 27.11.2009
Protein reagiert auf Mobilfunkstrahlung
Mobiltelefone sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Allerdings ist immer wieder die Rede von unerwarteten Langzeitfolgen der damit verbundenen Mikrowellen. In Schweden wurde nun ein Protein gefunden, welches eventuell einen Schaden nachweisen könnte.
Eine Studie aus Örebro in Schweden belegte jetzt, dass Mobiltelefone und andere schnurlose Telefone Auswirkungen auf das Gehirn haben.
Dafür untersuchten die Forscher Blutentnahmen von Erwachsenen auf so genannte Biomarker. Unter anderem wurde der Fokus auf ein Protein gelegt, das ein Teil der Blut-Liquor-Schranke ist. Diese schützt das Gehirn vor Stoffen aus dem Blutkreislauf, die dort Schaden anrichten könnten wie Krankheitserreger und Toxine und hält so die Homöostase im Gehirn aufrecht.
Die Studie zeigte, dass bei Gebrauch von schnurlosen Telefonen die Konzentration des Proteins Transthyretin im Blut ansteigt. Studienleiter Frederik Söderqvist erklärt, dass dieser Anstieg an sich keine pathologische Konsequenz nach sich zieht, aber deutlich zeigt, dass schnurlose Telefone einen Einfluss auf das Milieu des Gehirns haben. Es zeigte sich außerdem, dass Benutzer von schnurlosen Telefonen häufiger über Krankheitssymptome berichten und ihren Gesundheitszustand allgemein schlechter einschätzen. Unter den Symptomen finden sich vor allem Kopfschmerzen, asthmatische Beschwerden und Konzentrationsprobleme. Doch ist die Studienlage noch zu ungenau und andere Faktoren noch nicht ausgeschlossen.
Was es bedeuten würde, wenn schnurlose Telefone wirklich gravierende Auswirkungen auf unsere Gesundheit haben, mag man sich nicht ausmalen. Heutzutage benutzt jedes Kind ab 7 Jahren und 80 Prozent aller 19-Jährigen regelmäßig ein Mobiltelefon. Gerade Kinder dürften aufgrund der schnelleren Zellteilung und des Wachstums des Körpers sensibler auf die möglichen Schäden reagieren.
Hier ein Beitrag von Diagnose-Funk in der Schweiz zum Thema Mobilfunk, den wir gerne veröffentlichen:
EU-Bericht: Bewegung in Brüssel
21.03.2009
Die belgischen Europaparlamentarierin Frédérique Ries, Mitglied im Ausschuss Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik, verfasste einen kritischen Bericht zum Thema Mobilfunk und elektromagnetische Belastung, der am 17. Februar vom Ausschuss mit 43 zu einer Stimme angenommen wurde. Sie fordert darin u.a. eine sofortige Senkung des Grenzwertes auf 3 V/m. Allein die Umsetzung dieses Wertes würde in der Konsequenz zur weitreichenden Umrüstung oder Abbau sehr vieler Mobilfunkantennen führen. Lesen Sie den Bericht – weiter unten aufgeführt. >>>
Das Europaparlament-TV sendete ebenso einen Beitrag zum angekündigten EU-Bericht über Elektromagnetische Felder/Mobilfunk in einem 15-minütigen Beitrag.
Der Fernsehbeitrag ist sehr informativ und zeigt, wie heftig zu diesem Thema zur Zeit auf der europäischen Ebene gestritten wird.
--Bitte beim Video auf Sprachwahlleiste "de" für deutsche Untertitel anwählen!--
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ENTWURF EINES BERICHTS >>> [45 KB]
über die Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern
(2008/2211(INI))
Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatterin: Frédérique Ries
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zur Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern
(2008/2211(INI))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf die Artikel 137, 152 und 174 des EG-Vertrags, die auf die Sicherstellung eines hohes Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit und die Umwelt abzielen;
– in Kenntnis des Berichts der Kommission über die Anwendung der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 (1999/519/EG) zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber Elektromagnetischen Feldern und der entsprechenden Durchführungsberichte der Kommission vom 1. September 2008 (KOM(2008)532 endg.),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2004/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder)
– unter Hinweis auf die Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität und die entsprechenden harmonisierten Sicherheitsvorschriften für Mobiltelefone und Mobilfunkbasisstationen,
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. September 2008 zu „der Zwischenbewertung des europäischen Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 2004-2010“,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 1999 zu dem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung durch elektromagnetische Felder 0 Hz - 300 GHz,
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0000/2008),
A. unter Hinweis auf die Tatsache, dass elektromagnetische Felder (EMF) in der Natur vorkommen und somit schon immer auf der Erde bestanden; allerdings auch unter Hinweis auf die Tatsache, dass in den letzten Jahrzehnten die Umweltbelastung durch vom Menschen geschaffen Quellen von EMF ständig zugenommen haben, weil der Bedarf an Strom und kabellosen Technologien gestiegen ist und sich die Sozialstruktur geändert hat, was dazu geführt hat, dass derzeit jeder Bürger einer komplexen Mischung von elektrischen und elektromagnetischen Felder unterschiedlicher Frequenzen zu Hause wie am Arbeitsplatz ausgesetzt ist;
B. in der Erwägung, dass die Technologie der kabellosen Geräte (Mobiltelefone, Wifi, Wimax, Blutetooth, DECT-Schnurlostelefone) als eine „saubere“ Technologie gilt, was nicht dem Beweis gleichkommt, dass sie für die menschliche Gesundheit ungefährlich ist,
C. in der Erwägung, dass, wenn auch eine Mehrheit der europäischen Bürger, und insbesondere die jungen Menschen zwischen 10 und 20 Jahren, Mobiltelefone, nützliche, funktionelle und modische Geräte, nutzen, doch noch Unsicherheiten bleiben, was die möglichen Gefahren für die Gesundheit betrifft,
D. in der Erwägung, dass sich die Diskussion in der wissenschaftlichen Gemeinschaft über mögliche, von den EMF ausgehende Gesundheitsgefahren seit dem 12. Juli 1999 und der Festlegung von Belastungsgrenzwerten für EMF (0 bis 300 GHz) durch die Empfehlung 1999/519/EG noch ausgeweitet hat,
E. in der Erwägung, dass die Tatsache, dass es noch keine förmlichen Schlussfolgerungen der wissenschaftlichen Gemeinschaft gibt, bestimmte nationale Regierungen in mindestens neun Mitgliedstaaten der Europäischen Union - aber auch in China, der Schweiz und Russland - nicht daran gehindert hat, so genannte „präventive“ Belastungsgrenzwerte festzusetzen, die unterhalb derjenigen liegen, die von der Kommission und dem wissenschaftlichen Ausschuss „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ empfohlen werden
F. in der Erwägung, dass die Maßnahmen zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern gegenüber den Verbesserungen der Lebensqualität hinsichtlich der Sicherheit am Arbeitsplatz und der öffentlichen Sicherheit abgewogen werden sollten, die Geräte, bei denen elektromagnetische Felder erzeugt werden, mit sich bringen,
G. in der Erwägung, dass es unter den wissenschaftlichen Projekten, die genau so viel Interesse wie Polemik hervorrufen, die epidemiologische Studie INTERPHONE gibt, die von der Union mit 3,8 Mio. Euro finanziert wird und deren Schlussfolgerungen seit 2006 erwartet werden,
H. in der Erwägung, dass doch immerhin bestimmte Erkenntnisse wohl unbestritten sind, insbesondere darüber, dass die Reaktionen auf eine Belastung durch Mikrowellen bei jedem Einzelnen unterschiedlich sind, dass breit angelegte Expositionstests durchgeführt werden müssen, vor allem um nicht-thermische Auswirkungen im Zusammenhang mit Funkfrequenzfeldern zu bewerten, und die besondere Empfindlichkeit von Kindern im Fall der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern
I. hält die Tatsache zumindest für paradox, dass die Union dafür zuständig ist, die Belastungsgrenzwerte gegen die Auswirkungen der EMF für die Arbeitnehmer festzusetzen und rechtlich vorzuschreiben, nicht aber für die allgemeine Bevölkerung,
1. wiederholt seine Forderung an den Rat aus seiner vorerwähnten Entschließung vom 4. September 2008, seine Empfehlung 1999/519/EG zu Gunsten von strengsten Belastungsgrenzwerten für die Gesamtheit der Geräte, die elektromagnetische Wellen in den Frequenzbereichen zwischen 0,1 MHz und 300 GHz ausstrahlen, und unter Berücksichtigung der besten verfügbaren Techniken (BAT) zu aktualisieren;
2. betont, dass es sinnvoll wäre, wenn die Kommission parallel oder alternativ zu dieser Änderung der europäischen Vorschriften in Abstimmung mit den Fachleuten der Mitgliedstaaten und der betreffenden Wirtschaftssektoren (Stromgesellschaften, Telefonbetreiber) einen Leitfaden über die verfügbaren technischen Optionen, die bei der Verminderung der Exposition eines Ortes gegenüber elektromagnetischen Wellen wirksam sind, erarbeiten würde;
3. weist darauf hin, dass die Wirtschaftsakteure heute schon auf bestimmte Faktoren Einfluss nehmen können, wie etwa die Entfernung zwischen dem betreffenden Ort und den Sendern oder der Höhe des Ortes im Vergleich zur Höhe des Antennenmastes und der Ausrichtung der Senderantenne im Vergleich zu Wohngebieten; dabei muss selbstverständlich darauf geachtet werden, dass die Menschen, die in der Nähe dieser Anlagen leben, Zusicherungen erhalten und möglichst weitgehend geschützt werden;
4. erkennt die Bemühungen der mobilen Kommunikation und anderer drahtloser, EMF ausstrahlender Technologien an, Umweltschäden zu vermeiden und insbesondere dem Klimawandel Rechnung zu tragen;
5. ist der Meinung, dass es angesichts der zunehmenden Anzahl von gerichtlichen Klagen und auch der Maßnahmen des Staates von aufschiebender Art im allgemeinen Interesse liegt, Lösungen den Vorzug zu geben, die auf dem Dialog zwischen den Wirtschaftsakteuren, staatlichen Stellen und Anwohnervertretungen über die Kriterien für die Aufstellung neuer GSM-Antennen oder die Verlegung von Hochspannungsleitungen beruhen, und zumindest darauf zu achten, dass Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenheime und Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge in einer angemessenen Entfernung von dieser Art von Anlagen liegen;
6. ruft die Kommission auf, während der Wahlperiode 2009-2014 ein anspruchsvolles Programm für die elektromagnetische Bioverträglichkeit von künstlich erzeugten Wellen gegenüber denjenigen, die vom lebenden menschlichen Körper natürlich ausgestrahlt werden, auf den Weg zu bringen und zu gegebener Zeit zu ermitteln, ob die Mikrowellen schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben;
7. fordert die Kommission auf, eine Lösung zu finden, damit die Durchführung der Richtlinie 2004/40/EG beschleunigt wird, und so sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer wirksam gegen EMF geschützt sind, wie sie das bereits gegen Lärm und Vibration nach zwei anderen gemeinschaftlichen Texten sind;
8. stellt mit Unwillen fest, dass die Veröffentlichung der Schlussfolgerungen der internationalen epidemiologischen Studie mit der Bezeichnung „INTERPOHNE“ seit 2006 systematisch verzögert wird, deren Ziel es ist zu untersuchen, ob eine Beziehung zwischen der Benutzung des Mobiltelefons und bestimmten Krebsarten besteht, darunter insbesondere Hirntumore, Krebs des Hörnervs und Krebs der Ohrspeicheldrüse;
9. weist in diesem Zusammenhang auf den Aufruf zur Vorsicht der Koordinatorin der INTERPHONE-Studie, Frau Elisabeth Cardis, hin, die auf der Grundlage der derzeitigen Kenntnisse empfiehlt, dass Kinder das Handy umsichtig benutzen und das Festnetztelefon bevorzugen sollten;
10. ist in jedem Fall der Auffassung, dass es Aufgabe der Kommission, die zur Finanzierung dieser weltweiten Studie in Höhe von 3,8 Mio. Euro vor allem über das 5. FTE-Rahmenprogramm beigetragen hat, ist, die Verantwortlichen des Projekts zu fragen, warum es noch keine endgültige Veröffentlichung gibt, und im Fall einer Antwort das Parlament und die Mitgliedstaaten unverzüglich zu unterrichten;
11. schlägt der Kommission auch im Sinne politischer und haushaltrechtlicher Effizienz vor, die für die Studien über EMF vorgesehenen Gemeinschaftsmittel auf eine globale Kampagne zur Sensibilisierung der jungen Europäer für den vernünftigen Umgang mit Handys umzuleiten, wie etwa Freisprechanlagen, kurze Telefonate und die Benutzung von Telefonen in Bereichen mit gutem Empfang;
12. schlägt vor, dem Mandat der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien (EGE) den Auftrag hinzuzufügen, die wissenschaftliche Integrität zu bewerten, um die Kommission darin zu unterstützen, eventuelle Möglichkeiten von Gefahrsituationen, Interessenkonflikten oder gar Betrügereien zu vermeiden, die im Zusammenhang mit dem gesteigerten Wettbewerb der Forscher auftreten könnten;
13. fordert die Kommission angesichts der Bedenken der Öffentlichkeit in vielen Mitgliedstaaten auf, mit allen interessierten Kreisen, wie nationalen Experten, Nichtregierungsorganisationen und Wirtschaftssektoren, zusammenzuarbeiten, um die Verfügbarkeit und den Zugang zu aktuellen, für den Laien verständlichen Informationen über Drahtlostechnologie und Schutzvorschriften zu verbessern;
14. kritisiert bestimmte Marketingkampagnen von Telefonbetreibern, die besonders aggressiv in der Weihnachtszeit am Jahresende geführt werden, wie etwa den Verkauf von Mobiltelefonen, die ausschließlich für Kinder bestimmt sind, oder die Pauschalangebote „Freiminuten“, die sich an Jugendliche richten;
15. schlägt vor, dass die Union in ihre Politik der Qualität von Innenraumluft eine Studie über „drahtlose“ Hausgeräte aufnimmt, die sich, wie etwa Wifi für den Internetzugang und „DECT“-Telefone, in den letzten Jahren an öffentlichen Plätzen und in Wohnungen generell durchgesetzt haben und die Bürger einer ständigen Mikrowellenstrahlung aussetzen;
16. fordert – immer in dem Bestreben einer Verbesserung der Information der Verbraucher –, dass die technischen Normen des CENELEC geändert werden und dass eine Kennzeichnungspflicht mit Angaben über die Emissionsstärke vorgeschrieben wird, aus denen auch bei jedem „drahtlos“ funktionierenden Gerät hervorgeht, dass es Mikrowellen aussenden;
17. ruft den Rat und die Kommission auf, in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und dem Ausschuss der Regionen für die Schaffung einer einzigen Vorschrift einzutreten, um die Exposition der Anrainer im Fall der Ausweitung des Hochspannungsnetzes möglichst gering zu halten;
18. ist in höchstem Maße besorgt über die Tatsache, dass die Versicherungsgesellschaften dazu tendieren, die Abdeckung der Risiken im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern aus den Haftpflichtversicherungen auszuschließen, was offensichtlich bedeutet, dass sich die europäischen Versicherer bereits nach ihrer Version des Vorsorgeprinzips richten;
19. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Ausschuss der Regionen und der WHO zu übermitteln.
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Die Videos und weitere Informationen kann man sich direkt auf der Webseite von Diagnose-Funk ansehen
Hier die Seite:
www.diagnose-funk.org/politik/politik-int/Entwurf-eines-berichts.php
Beim Video in der Sprachleiste entspr. Land wählen, Text dann als Untertitel
Bündnis saarländischer Bürgerinitiativen Mobilfunk
Das Bündnis saarländischer Bürgerinitiativen Mobilfunk wurde im Frühjahr 2003 gegründet; Es ist Mitglied der deutschland-weiten Bürgervereinigung Bürgerwelle e. V. und seit September 2005 Teil des überregionalen Netzwerks Risiko Mobilfunk
Zur Zeit vertritt das Bündnis Initiativen aus den Orten
Ortsgruppen
Saarländische Gemeinden mit aktiver Mobilfunk-Beteiligung
* Bubach-Calmesweiler
* Homburg-Bruchhof
* Homburg-Jägersburg
* Kirkel
* Merchweiler
* Püttlingen
* Quierschied
* Rehlingen-Siersburg
* Spiesen-Elversberg
* St. Ingbert-Auf Mühlental
* St. Ingbert-Rohrbach
* Sulzbach
* Völklingen
Neben unseren landesweiten Aktivitäten und Projekten sind seit geraumer Zeit auch immer mehr aktive Beteiligungen an zahlreichen überregionalen Projekten getreten. Denn gegen eine unseres Erachtens unverantwortliche Überfrachtung unserer Wohngebiete mit immer neuen Wucherungen des Elektrosmogs kann letztlich nur deutschlandweiter und internationaler Widerstand erfolgreich sein.
Wir vertreten eine ständig wachsende Zahl saarländischer Bürgerinitiativen, die sich gegen die aggressive Mobilfunkpolitik des Landes wenden. Unsere kritische Arbeit gruppiert sich vor allem um sachliche Schwerpunkte, zu denen sich jeweils eigene Interessenkreise gebildet haben:
1. Wissenschaftliche Grundlagen
(MF-Forschung im interdisziplinären Dialog; Messtechnik; Baubiologie) Demokratie und politische Kultur (Bürgerrechte und Bürgerschutz; Bürger und Kommunen; Rechtsfragen)
2. Demokratie und politische Kultur
(Bürgerrechte und Bürgerschutz; Bürger und Kommunen; Rechtsfragen)
3. Gesundheit und Verbraucherschutz
4. Schutz der Kinder
(besondere Risikofaktoren; Schulen; Kindergärten)
5. Öffentlichkeitsarbeit
(Informationsveranstaltungen; Kontakte u. a. zu Medien, Parteien, umweltinteressierten Organisationen)
Eine systematische Information über uns bieten folgende Dokumente:
* die elektronische Version unseres Flyers Bündnis saarländischer Bürgerinitiativen Mobilfunk
* die Charta kritischer Bürger, die wir von Anfang an unserer Arbeit zugrunde gelegt haben.
Wir berichten hier über Ziele, Projekte und Ergebnisse überwiegend eigener Arbeit. Umfassendere allgemeine Informationen, die eine oft einseitige Informationspolitik korrigieren, finden Sie u. a. unter den folgenden Internetadressen:
* http://www.buergerwelle.de (in Deutsch und Englisch)
* http://www.netzwerk-risiko-mobilfunk.de
* http://www.kompetenzinitiative.de
Was wir kritisieren
* Eine unzureichend informierte Mobilfunkpolitik, die die Aussagen einer industrieunabhängigen Forschung über schwerwiegende gesundheitliche Gefährdungen und Schädigungen ignoriert
* Grenzwerte, die nach dem Stand dieser Forschung millionenfach überhöht sind und wirtschaftliche Interessen schützen, aber nicht uns Bürger
* ein saarländisches Musterland des Mobilfunks, das auch zum Modellland eines besonders fahrlässigen Umgangs mit der Gesundheit der Bürger wie der zwangsweisen Abwertung ihrer Wohnungen und Häuser geworden ist
Was wir fordern
* Eine menschen- und umweltverträgliche Weiterentwicklung des Mobilfunks
* Eine parteiübergreifende Ethik der Politik, die uns vor unverantwortlichen Freilandversuchen an Menschen bewahrt
* Regierungen, die das Vorsorgeprinzip des Grundgesetzes (Art. 2,2) und des EU-Vertrages (Art. 174) achten und Kommerz nicht mit Kultur verwechseln.
Was wir tun
Wir organisieren Informations- und Aufklärungsveranstaltungen zu diesen Themen und laden hochkarätige Referenten ein.
Wir führen Messungen der Strahlungsdichte durch, orientieren uns bei der Interpretation der Ergebnisse freilich weniger an unseriösen Grenzwerten als Stand der biowissenschaftlichen und medizinischen Forschung.
Über unsere regionale und überregionale Arbeit informiert Sie unsere Site www.buerger-machen-mobil.de sowie:
* der Saarland-Appell
* Unser Buch Kommerz, Gesundheit und politische Kultur. Gewinner und Verlierer in einer Modellregion des Mobilfunks (herausgegeben von K. Richter und H. Wittebrock), Röhrig Universitätsverlag, ISBN 3-86110-394-X
Mitgliedschaft und Mitwirkung in unserem Bündnis sind kostenlos.
Da die Einladung von hochkarätigen Referenten, der Druck von Texten, leistungsfähige Messgeräte u. a. m. aber mit erheblichen Kosten verbunden sind, sind wir auf finanzielle Unterstützung angewiesen und für jede Spende dankbar.
Spenden an unseren Verein können weiterhin entgegengenommen werden: Treuhandkonto BI Günter Spies, Konto 101 138 315 3
Kreissparkasse Saarpfalz (BLZ 594 500 10).
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.buerger-machen-mobil.de
Wir danken der BI für die Abdruckgenehmigung.
Dass der IVU e.V. sich dort auch aktiv betätigt muss ja wohl nicht extra erwähnt werden.
Auf der Seite der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie und auch aus der Pressemitteilung Umweltrundschau sind folgende Beiträge hier wegen der Wichtigkeit gerne ebenfalls veröffentlicht.
PRESSEMITTEILUNG 18.03.2009
NEUE ONLINE-PUBLIKATIONEN IN DER
BROSCHÜRENREIHE
Kompetenzinitiative veröffentlicht
deutschsprachige Zusammenfassung zum
Bioinitiative-Report
Die deutsche Übersetzung der Zusammenfassung
des Bioinitiative-Reports sowie eine
Übersetzung eines sehr aufschlussreichen
Interviews mit Cindy Sage, der
Mitherausgeberin des Bioinitiative-Reports,
werden in der neuen Reihe von
Online-Publikationen der Kompetenzinitiative
e.V. frei zugänglich gemacht. Die Initiative
ergänzt damit ihre erfolgreiche Reihe
Wirkungen des Mobil- und Kommunikationsfunks,
die unter der Webseite
www.broschuerenreihe.net angeboten wird.
Der 2007 veröffentlichte Bioinitiative Report
ist ein bedeutender Meilenstein in der
Erforschung
der Wirkung hochfrequenter wie
niederfrequenter elektromagnetischer Felder.
Die Auswertung von rund zweitausend
wissenschaftlichen Studien durch ein Team
führender unabhängiger Wissenschaftler und
Gesundheitsexperten sollte den
Verantwortlichen die
Augen dafür öffnen, dass die gegenwärtig
betriebene Ausbreitung des Mobil- und
Kommunikationsfunks
allen Gesichtspunkten einer verantwortlichen
und gesetzlich garantierten Vorsorgepolitik
widerspricht. Der Report macht auf breiter
Grundlage sichtbar, dass
die Entscheidungsträger und ihre Helfer dabei
sind, ökonomischen Interessen und einer im
Prinzip veralteten Technik zuliebe ein
wachsendes Heer von Frühinvaliden und
unabsehbare Schäden für Gesundheit,
Volkswirtschaft und die Zukunft von
Generationen in
Kauf zu nehmen, wenn sie in der Ausbreitung
elektromagnetischer Felder fortfahren wie
bisher.
Dass die Kompetenzinitiative zum Schutz von
Mensch, Umwelt und Demokratie e.V. hiermit
die Ergebnisse des Reports gleich auf zwei
Wegen in deutscher Sprache zugänglich machen
kann, darf als wichtiger Beitrag zu einer
gesünderen Zukunft betrachtet werden:
Zusammenfassung des BioInitiative Reports
(Cindy Sage)
http://www.broschuerenreihe.net/online/dt-zus
ammenfassung-des-bioinitiative-report.html
Interview mit Cindy Sage, der
Mitherausgeberin des BioInitiative Reports
http://www.broschuerenreihe.net/online/bioini
tiative-interview-mit-cindy-sage.html
Die Reihe Wirkungen des Mobil- und
Kommunikationsfunks wird herausgegeben von
Prof. Dr. med. K. Hecht, Dr. med. M. Kern,
Prof. Dr. phil. K. Richter und Dr. med. H.-C.
Scheiner.
Informationen und Recherche unter:
www.broschuerenreihe.net
Redaktion der Reihe: Prof. Karl Richter
E-Mail: karl.richter@kompetenzinitiative.net
www.kompetenzinitiative.net
und hier der zweite dazu gehördende Beitrag :
2. Besserer Schutz vor nichtionisierenden
Strahlungen
Umwelt/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/AS) Der Schutz vor schädlichen
Wirkungen nichtionisierender Strahlungen soll
verbessert werden. Dazu hat die Koalition im
Rahmen der Neuregelung des Umweltrechts einen
Gesetzentwurf (16/12276) vorgelegt. Er wird
am Freitag in erster Lesung beraten. Damit
würden Empfehlungen der Europäischen Union
zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern
umgesetzt. Neue Vorschriften würden damit
auch für den Bereich der optischen Strahlung
getroffen. Insbesondere Minderjährige sollten
in Zukunft besser vor den Auswirkungen
künstlicher UV-Strahlung geschützt werden.
Die Regierung stützt sich dabei auf
Erkenntnisse, wonach UV-Strahlungen sowohl
die Entstehung von Hautkrebs als auch den
Verlauf einer Hautkrebserkrankung
entscheidend beeinflussen können. In der
Medizin solle daher die Anwendung von
nichtionisierenden Strahlungen nur noch
möglich sein, wenn ein entsprechender
Facharzt eine Indikation gestellt habe, in
der Nutzen und Risiken der Behandlung sorgsam
gegeneinander abgewogen wurden.
Mein Dank geht an Aida Infante von der Umweltrundschau und Prof. Dr. Karl Richter
Infos, Weiterleitungen, Aufrufe, Berichte, Rechtliches über Mobilfunk, Elektrosmog und Strahlung an sich extra, da ein weites Feld
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